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Band II.
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III. Abschnitt. Begriff und Arten der Preise. I. Preis.

monopol in Oesterreich). Monopolpreise entstehen ferner durch Erfindungs-schutz (Auerlicht), hier erscheinen sie gerechtfertigt als Lohn für die ohnehinmeist ganz ungenügend honorirte geistige Arbeit. Dabei sind die Preise be-züglich ihrer Höhe an den Preis derjenigen Einrichtung gebunden, für welchedie Erfindung Ersatz schuf. So würde das Auerlicht sicher nicht jene Ver-breitung gefunden haben, hätte es nicht alle anderen Gaslichtarten an Kostenpro Lichteinheit unterboten. Dass dem so ist, wurde durch die ersten vonAuer in den Handel gebrachten Glühkörper bewiesen, welche Alles in Allemkeine oder keine wesentliche Ermässigung der Lichteinheitkosten mit sichbrachten und demnach sehr bald wieder den älteren Brennern Platz machenmussten. Erst mit den verbesserten Glühkörpern erzielte Auer seine Erfolge.

Monopolpreise gemessen allerdings sehr unverdientermaassen cosmetischeMittel. Minder ungerecht sind die Monopolpreise der Medicamente und natür-lichen Mineralwässer.

Monopolpreise geniessen bis zu einem gewissen Grade manche Transport-unternehmungen, städtische Gas- und Wasserwerke etc. etc. Auch sie sind einer-seits gebunden, an die Preise jener Transport- und Versorgungsarten, die sieersetzen wollen, andererseits wird ihnen in der Regel seitens des Staates, derGemeinde etc. aus öffentlichen Rücksichten die obere Grenze für ihre Preis-stellung normirt.

13. Affections- und Liebhaberpreise.

Affections- und Liebhaberpreise sind Preise, welche aus besonderen,persönlichen Gründen für einzelne Gegenstände bezahlt werden. Sie entstehensowohl bei Gegenständen mit als bei Gegenständen ohne Monopolpreisen ent-weder dadurch, dass dem Verkäufer die Affection des Käufers bekannt ist,oder dass der findige Verkäufer aus der Dringlichkeit der Nachfrage oderdem sonstigen Gebahren des Käufers auf eine Aifection desselben schliesst.Wie überall bei Kauf und Verkauf wird nun der Interessenkampf entfacht.Der solide Verkäufer wird durch mässige Mehrforderung seinen Vortheilwahren, der unreelle Verkäufer aber nicht selten durch übertriebene Forderungendas Geschäft zum Scheitern bringen.

14. Schleuderpreise.

Jede Preisstellung, die unter den Kostenwerth des Gutes sinkt, ruftSchleuderpreise hervor. Der Begriff Schleuderpreis ist im gemeinen Lebenkaum von unreellem Gebahren zu trennen; doch ist dem nicht so. Schleuder-preise entstehen, wenn der Gebrauchswerth oder vielleicht besser gesagt dersubjective Tauschwerth eines Gutes sinkt. Wenn also z. B. gegen Ende derSaison oder gegen Ende eines Marktes die Waaren, die unverkauft gebliebenund weil aus der Mode kommend oder weil nicht aufbewahrbar nunmehrfür den Verkäufer tief im Gebrauchswerth oder subjectiven Tauschwerth