V. Abschnitt. Begriff und Arten der ßealwerthe. II. Arten.
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Abnormale Werth Veränderungen, Qualität des Schuldners, vorübergehendehöhere Erträgnisse etc. sind Momente, die den Hypthekarwerth nicht alteriren,in der Motivation zur Hypothekarwerthbestimmung aber Aufnahme findenmüssen.
Der Grundwerth ist bei Bildung des Hypothekarwerthes nur insofernvon Einfluss, als er das Erträgniss beeinflusst. Doch kann diese Beeinflussungdurch fundamentale Fehler in der Disposition der Anlage der Realität voll-ständig vernichtet werden.
Unbebaute Grundstücke an sich können ebenfalls Hypothekarwerlh be-sitzen, der nach ähnlichen Gesichtspunkten, wie bei bebauten Grundstücken,zur Erscheinung kommt.
Bei Gewährung des Darlehens sind seitens des Darlehengebers ausserden vorerwähnten Umständen noch die Höhe des geforderten Perocentsatzes,eventuelle Tilgungsabmachungen und so weiter zu berücksichtigen, nachdemsie auf die Höhe des Darlehens Einfluss haben werden. Die Höhe desHypothekarwerthes wird durch sie nicht alterirt. In den unserer Schriftüber Hypothekarbestimmung zugebenden Beispielen finden die oben aus-gesprochenen Grundsätze nähere Erläuterung.
9. Assecuranzwerth.
Der Assecuranzwerth einer Realität, welche auf den vollenBauwerth versichert wird, ist identisch mit dem relativen Zeit-werth aller über dem Terrain liegenden Gebäudetheile.
Der Assecuranzwerth einer Realität, bei welcher nur die brenn-baren Bestandtheile versichert werden, schliesst in sich das Dach-werk einschliesslich des Mauerwerkes bis 1 m unter die Haupt-gesimsoberkante und alle verbrennbaren Bestandteile des Objectes,bewerthet nach dem relativen Zeitwerth der einzelnen Theile.
Die Assecuranzbestimmungen weichen in einzelnen Bestimmungen be-züglich der Auffassung des Begriffes Assecuranzwerth von einander ab.
Wir werden hierauf eingehend zu sprechen kommen in den Sonder-schriften über Feuerversicherung und Assecuranzwerthbestimmung.
10. Buclnvertli oder gemeiner Inventurwerth.
Unter Buchwerth einer Realität versteht man den nach kauf-männischen Principien aus dem Urwerthe, eventuell dem Handels-oder Affectionswerthe durch jährliche Abschreibung einer Werth-quote abgeleiteten Objectswerth. Der Buchwerth wird sich wesentlichnach der Art des Objectes richten und steht mit keinem der anderen Real-werte in Zusammenhang. Seine Höhe hängt von den jährlichen Ab-schreibungen ab, diese wieder richten sich wesentlich nach dem Zwecke, demdie Objecte dienen. Die jährlichen Abschreibungen heissen Amortisations-
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