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Band II.
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54 V. Abschnitt. Begriff und Arten der Realwerthe. II. Arten.

Garten, der einem Wirthe oder Photographen gute Dienste leisten könnte, sowird einer von diesen dem Kostenwerthe des Verkäufers den Gebrauchswerthein Dritter, der auf oben genannte Verwendungsweisen rechnet, einen Ertrags-werth entgegenstellen, den er sich aus einem präliminirten Ertrage berechnet hat.

Der Fabrikant, der einem Anderen sein Etablissement im Kaufwege ab-tritt, wird für seine Objecte den Zeitwerth und zwar wahrscheinlich denrelativen Zeitwerth, möglicherweise auch den absoluten Zeitwerth in Anschlagbringen und dabei den Einfluss der abnormalen Werthveränderung nur inso-weit zur Geltung kommen lassen, als sie für ihn günstig wirkt.

Der Käufer eines kleinen Miethhauses, das er zum Einfamilienhaus um-gestalten will, wird vielleicht weit mehr bieten können als ein Dritter böte,der die Bestimmung und Verwendung des Hauses nicht ändern will. Freilichwerden bei derlei Käufen mit Recht die Adaptirungskosten in Rechnungzu ziehen sein. Einerlei aber, wie die Verhältnisse liegen, immer würdenbeim Handelswerth, beziehentlich bei dessen Bildung oder noch präciser ge-sagt, bei der Bildung des Preises des Objectes alle jene Momente in Krafttreten, die wir als preisbildende Momente kennen gelernt haben. Das Wechsel-spiel dieser Momente und seine Ergebnisse führen dann zur Einigung überden Preis, lassen sonach den Handelswerth in die Erscheinung treten odersie führen zum Scheitern der Operation.

8. Hypothekarwerth.

Im Hypothekarwerth kommt hauptsächlich der Ertragswerth zum Aus-druck. Der Hypothekarwerth einer Realität kann nämlich niemals grössersein als der Ertragswerth, deshalb weigern sich auch viele öffentliche Credit-institute, solche Objecte zu belehnen, die vom Eigenthümer selbst benutztwerden, sonach einen eigentlichen Ertrag im landläufigen Sinne nicht ab-werfen. Der Hypothekengläubiger will aus seinem Darlehen die vereinbartenZinsen mit Sicherheit ziehen. Er wird daher sein Darlehen genau nach demErtrage richten, der aus der Realsache mit Sicherheit gezogen werden kann.Dieser Ertrag muss den vereinbarten Zinsen mindestens gleich sein. DasKapital, welches diesem Ertrage nach obiger Ausführung entspricht, ist derHypothekarwerth. Es ist nicht zu leugnen, dass die Qualität des Schuldnersauf die Höhe des dargeliehenen Capitales von Einfluss sein wird, allein dieseErwägung kann im Hypothekarwerthe nicht zum Ausdrucke kommen.

Falsch ist es, den Hypothekarwerth nach einem vorübergehend höherenErträgnisse (bei theilweise oder ganz steuerfreien Häusern oder bei con-currenzlosen Hotel- und Badeanstalten ete.) zu bemessen; es ist dem Hypo-thekarwerthe vielmehr dasjenige Erträgniss zu Grunde zu legen, auf dessenErzielung jederzeit mit Sicherheit gerechnet werden kann.

Irrthümlich ist die Auffassung, welche den Hypothekarwerth mit dervernünftigerweise zu gewährenden Darlehenssumme identificirt,