180
Während früher offen abgestimmt worden war. Man glaubteauf diese Weise gerechter zu Verfahren und Mißbräuche zu ver-meiden. Auch bei den Wahlen der Räthe bediente man sich desLooses; doch blieb den Schultheißen, den Sechzehnern und denMitgliedern des Kleinen Raths das Recht, einen Candidaten desGroßen Raths zu empfehlen, dessen Wahl dann sicher erfolgte.So war die Gunst dieser Magistratspersonen sehr gesucht, undbesonders ihre Töchter waren hochverehrt, da in ihrer Aussteuerdas Barett, die Beförderung in den Großen Rath, inbegriffen war.
Die Einkünfte der berauschen Magistrate waren nicht bedeutend;ein Schultheiß z. B. erhielt 3700 Franken, ein Venner 3500,ein Mitglied des Kleinen Rathes 1260, theils in Geld theils inNatura, und ein Mitglied des Großen Rathes vier Mütt Dinkel.Strenge Sparsamkeit, genaue Verwaltung, musterhafte Führungder Finanzen, Rechtschaffenheit der Behörden, große Wohlthä-tigkeit begründeten den guten Ruf der bernischen Regierung undtrugen ihr Lobsprüche ein, wie man sie von Friedrich dem Großenkennt.
Im Innern, unter den regierenden Familien, waltete eingleichmachender Geist, der nicht zum wenigsten der Eifersuchtentsprang. Pensionen und Standeserhöhungen durch fremdeFürsten waren verpönt; damit keine Familie vor einer andernetwas voraushabe, beschloß man 1783, daß jede das Recht habe,ihrem Namen das „von" vorzusetzen.
Großer Veränderungen bedurfte das Kriegswesen, und wennBern auch hierin die andern eidgenössischen Orte weit übertraf,so stand es doch nicht auf der erforderlichen Höhe. Noch immer,oder vielmehr erst recht blühte der capitulirte Kriegsdienst inder Fremde, welcher, von vielen Fehlern des frühern Reislaufensfrei, zur Kriegsschule für die Schweizer wurde. Die Bernersuchten vorzugsweise Dienst in Frankreich, Holland und Sardinien.Während des ganzen Jahrhunderts haben sich die Schweizer-regimenter vortrefflich gehalten, von den Tagen von Ramillies