Äarl Vlll. besteigt den französischen Thron.
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obern Vogtei der Freigrafschaft, in die Schweiz. Nach erhaltenerErlaubniß trugen sie den 2. Heumonat in Luccrn der Tag-satzung vor, daß sie bevollmächtigt seien, entweder den Bund,der mit Ludwig XI. abgeschlossen ward, um zwei Jahre zu ver-längern, oder einen neuen Bund zu errichten, im Sinne des-jenigen, der mit Karl VII. stattfand. Diese Anträge wurden andie Obrigkeiten gebracht und den 18. auf einer Tagsatzung zuLucern dahin beantwortet: daß man geneigt sei, den mit Lud-wig XI. geschlossenen Bund auf eine Anzahl Jahre zu verlängern,wenn man nur die Anzahl der Mannschaft nicht mehr bezeichne,die man bei der bedungenen Hülfe zu liefern habe, weil mandie Anzahl von 600» Mann zu stark fand; es sollten aber auchTermine bestimmt werden, inner welchen die alten Schuldensollten bezahlt werden. 4S ) Man kam übcrein, daß der erste Terminder versprochenen Zahlung sollte in Lpon auf der Augustmesseentrichtet werden; Bartholomc Mai von Bern ward dahin abgeord-net, sie zu erheben; aber nicht nur gab man sie ihm in schlechtenMünzsorten, sondern bei dem Stadtthor nahm man ihm das Geldab, belegte es mit Verhaft und erst auf Martini wurde es aus-geliefert, obschon der Bund schon den 4. August des Jahres 1484abgeschlossen wurde. Beide Theile versprachen einander Freund-schaft und Frieden und gelobten, daß kein Theil den Feinden
Anshelm I. 338. Tillicr II. 349 giebt diese Antwort ganz undeutlich.In dem bcrnischen Raths-Manual Nr. 44, S. 45 lautet die Instruktionan die Gesandten folgendermaßen: »Der fach halb von Frankrych find»min Herren des willens, vff den Tag gan Lutzern anzubringen, das»Si die zwei Jor, so die königliche Botten angebracht Hand, Jrs willens»wellend vffnemcn, angesechen die erbre Summ gelts, so Inen davon»mag gelangen, doch das Si der Vl»> Man nüt wyter verbunden»spen, denn ander Epdgnoffen, mag aber das über nüt si» vnd darin»die Edgc. nit wellen gchellen, das es dann bi des alten Königs Karlen»vercpnung bestand.«