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Erster Band.
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Einleitung.

welchen der König das Wadtland in den ewigen Frieden auf-nahm , ganz mit den nämlichen Bedingnissen, wie die übrigenLandschaften Berns.

Auch die Stadt Genf wurde dem ewigen Frieden einverleibt,jedoch mit dem Vorbehalt, daß sie nicht die Handelsfreiheitender übrigen Schweizer genieße, sondern behandelt werde, wiedie französischen Unterthanen. Im Übrigen sind die Bestimmun-gen enthalten, unter welchen Bedingnissen den Genfern solleHülfe geleistet werden. Dieser Traktat wurde den 2. Maiabgeschlossen, erhielt aber wahrscheinlich erst nach der Ankunftdes neuen Gesandten, welcher den 19. Mai durch den abgehen-den dem Berner Senat vorgestellt wurde, die wenigen Abän-derungen, die noch stattfanden. Der neue französische Ambassa-dor sandte seinen Sekretär Wallier nach Lucern und ließ zurBesänftigung des Oberst Ludwig Pfyffer ihm vorstellen, daß derKönig keinen Traktat mit Genf abgeschlossen habe, sondern mitBern und Solothurn, was nur den Nutzen und die Ruhe derSchweiz bezwecke; daß er durchäus nie die Absicht gehabt habe,dadurch die reformirte Religion zu begünstigen, worüber er garnicht nöthig habe, sich zu rechtfertigen, da man ihn gut kenneund wisse, daß Keiner eifriger sei für die katholische Religion;er habe, um sie zu beschützen, schon fünf bis sechs Schlachten

>") Sammlung der Bündnisse. S. 228.

»") Sammlung der Bündnisse. S. 223. Es erhellet aus den Fragmensde Grenus, daß dieser der gültige Traktat ist, und derjenige, welcherin den Preuves pour l’hisloire de Spon, Tom. III., p. 400 u. ff.,enthalten ist, nicht der echte sei, sondern da» erste Projekt, weil in die-sem auf S. 412 steht: S’il advient que pour la conservation de ladt. Ville de Genève, les d. Sr. de Berne et Soleure ayent occasionde mettre Garnison. Hingegen in der Sammlung heißt es S. 231:D’accorder Garnison, und die Gesandten von Genf rühmten stch, daßes ilncn gelungen sei, dieses Wort anstatt dem Wort mettre einschal-ten zu machen. Fragmens p. 5i.