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Einleitung.
Den 25. Weinmonat beurlaubten sich die Gesandten von demKönig, der Jeden beschenkte mit goldenen Medaillen, größere,am Werth von 1200 Franken, den Gesandten der Orte, undkleinere denen der Zugewandten.
Die beiden Beibriefe, nämlich derjenige für die Städte Basel,Schaffhausen, St. Gallen und die äußern Rohden des KantonsAppenzell, so wie der für Bern, welcher noch als Zusatz dieGarantie der Wadt enthielt, wurden beide den 19. Wein-monat 1602 ausgefertigt. ,3J )
Schon den 6. Christmonat fertigte der König ein Patent auszu Gunsten der Kaufleute; aber erst den 16. Heumonat 1604folgte ein Brief, in welchem alle Freiheiten der schweizerischenKaufleute in Frankreich enthalten sind, auf welchen man sichdesto fester stützen konnte, als Eremplare davon den Kantonenund den Kaufleuten ausgeliefert wurden und der sich ganz auf dieBünde bezieht. Aus dieser Mittheilung kann also mit Rechtgeschlossen werden, daß die darin bewilligten Privilegien ebenso wenig als diejenigen, welche im ewigen Frieden bestimmtsind, nur Konzessionen seien, sondern auf internationalen Ver-trägen beruhten, durch welche die Schweizer als Belohnung fürdie den Franzosen erwiesenen Dienste folgende Vorrechte be-saßen:
Vollkommene Freiheit, in Frankreich zu wandeln, handeln undsich niederzulassen;
für die Kaufleute, für ihre und die deutschen Waaren keinehöhern Zölle zu bezahlen, als zu den Zeiten des ewigenFriedens festgesetzt waren;
daß für sie die Freiheiten der Lyoner Messen noch 15 Tagelang nach der Messe fortdauern sollten;
">) Abschied au« Paris in der Hallcr'schen Dokumcntensammlung auf derBibliothek in Bern. Bd. XI.III. S- 343.
»>) Sammlung der Bündnisse. S. 334, und OchS VL. 539.