Zustand der Schweiz im Allgemeinen.
in welchen Monat auch die ordentliche Tagsatzung fiel, mußtendie Landvögte über die ökonomische Verwaltung der • Vogte«Rechnung ablegen. Es wurden daher zuerst die Geschäfte be-handelt, welche das allgemeine Interesse der Eidgenossenschaftbetrafen; hierauf wurden von den Gesandten der regierendenOrte die Rechnungen abgenommen, woher diese Tagsatzung denNamen Jahresrechnung erhielt; eben dieselben entschieden danndie Appellationen von den Urtheilen der Landvögte, was Syndi-kat genannt wurde. Die ennetbergischen Landvogteien machtenhievon eine Ausnahme, weil die Abgeordneten der Kantone anOrt und Stelle reisten, die Rechnungen abzunehmen und dieAppellationen zu beurtheilen.
Bei diesen Jahrrechnungen hatte Zürich, als diejenige Stadt,welcher der erste Rang eingeräumt worden war, den Vorsitz,und diese Übung stempelte allmälig diese Stadt zum Vorortder Eidgenossenschaft, ohne daß'jemals ein Beschluß darübergefaßt, noch Bestimmungen seiner Pflichten und Prärogativewären getroffen worden.
Es bildete sich daher allmälig die Sitte, daß die fremden Ge-sandten ihre Kreditive und ihre Anträge an Zürich sandten,zu Handen der ganzen Eidgenossenschaft; doch machten Frank-reich und Österreich immer gleichzeitig ihre Mittheilungen auchan Lucern, als, an den Vorort der katholischen Kantone, underkannten daher thatsächlich eine Trennung der Schweiz in zweiAbtheilungen, weil es dadurch ihnen leichter wurde, die Schweizzu beherrschen. Bei wichtigen Angelegenheiten berieth sich jedeReligionspartei gewöhnlich zuerst allein und erschien dann beider allgemeinen Tagsatzung mit ihrer vorgefaßten Meinung.
Da das so sehr veränderte Kriegswesen nicht bloß größerewissenschaftliche Bildung und anhaltende Übung, sondern auchweit größere Geldmittel erforderte, so war es der Schweiz un-möglich, den Kriegsruhm ihrer Voreltern zu erhalten. In frem-