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Erster Band.
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Buch I. Kapitel >.

auf 3 fl. stieg, befahl man, daß in der Schweiz die groben Geld-sorten nicht höher dürfen ausgegeben werden, als ihr ursprüng-licher Werth war. Dieses hatte zur Folge, daß alles gute Geldausgeführt wurde und ein Verlust von mehren Millionen darausentstand. Man beschränkte die Aufnahme von Bürgern und ent-zog dadurch dem eigenen Volke die Bandfabrikation und die Mög-lichkeit, durch Bürgerrechtöertheilungen die thätigen und reichenLandleute für die Stadt zu gewinnen.

So straft Engherzigkeit, die aus Mangel echt wissenschaft-licher Bildung entsteht, immer sich selbst.

Bern

erfuhr wie Zürich die Wirkung des Zeitgeistes, alle Machtin möglichst wenige Hände zu legen. Auch hier wurde die Auf-nahme von Bürgern und der Zutritt zu Regierungsstellen im-mer mehr beschränkt, und indem man zwischen Bürgern undEinsaßen einen Unterschied machte, wurden letztere von der Re-gierung ausgeschlossen. Dieser Geist zeigt schon, daß man dieEinwohner des Landes als eine verschiedene Klasse betrachtete,die man nicht mehr zu berathen nöthig habe.

Seitdem Wilhelm von Oranien den Thron von Englandbestiegen hatte, bildeten sich unter den Patriziern oder altenBürgern von Bern eine französische und eine holländische Partei,die bis zum Ende der bernischen Republik fortbestanden. Wirhaben die Gründe schon angeführt, warum am Ende des 17.Jahrhunderts die französische Partei so sehr gesunken war, un-geachtet Bern den sichern Besitz des Aargaues und des Wadt-landes den Garantien von Frankreich zu verdanken hatte. Mitder Staatspension von 10,500 Livres, die Bern von Frankreich be-zog, hatte es die nämliche Bewandtniß, wie bei Zürich; aberobschon auch hier die Partikularpensionen verboten waren,so gab es immer noch Individuen, die deren bezogen, und über-