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20« Buch I. Kapitel ».
zu nebst Bern Gesandte von Zürich, Glarus und Schaffhausenabgeordnet wurden.
Der französische Ambassador antwortete den 18. Christmonat,nach einer längern Einleitung: „Ich sehe auch, meine Herren,daß der Vorwand dieses Begehrens hauptsächlich auf die an-geblichen (prétendues) Bünde und Bürgerrechte sich gründe,welche zwischen dem löblichen Kanton Bern und denen vonNeuenburg und Valangin stattfinden, und auf andere Rücksich-ten, durch welche Sie behaupten wollen, daß diese die näm-lichen Freiheiten genießen sollen, deren die helvetische Nationtheilhaftig ist. Ich werde damit anfangen, Ihnen zu sagen,daß ich keine königlichen Befehle habe, die mich in den Standsetzen, auf ein unerwartetes Begehren zu antworten; aber ichkann Sie zum Voraus versichern, daß, weit entfernt, daß Se.Majestät die Absicht habe, den Frieden und die Ruhe, welcheSie und die andern löblichen Kantone genießen, zu stören, soist sie hingegen so geneigt, als sie es'jemals war, so weit esvon ihr abhängt, unter ihnen die Einigkeit und das gute Ver-nehmen zu unterhalten.
„Wenn also es Sr. Majestät gefallen sollte, die von Neuen-burg und Valangin seinen gerechten Unwillen empfinden zumachen über ihre schreiende Ungerechtigkeit gegen die franzö-sischen Prätendenten, seine Unterthanen, in der Nachfolge derFrau von Nemours, über welchen Gegenstand ich bis jetztohne Befehle von Sr. Majestät mich befinde, so können Sieüberzeugt sein, daß dabei keine Absicht vorwalte, die meinenZusicherungen entgegen wären.
„Die Übergabe, welche die löblichen Kantone im Jahre 1529an Johanna von Hochberg, ihre Erben und Nachkommen ge-macht haben, ist ein genügsamer Beweis dieser Ungerechtigkeit,ohne daß es nöthig wäre, andere Gründe aufzusuchen, derenDarstellung jetzt zu weit führen würde, und die gänzlich den