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Buch I. Kapitel II.
Sicherheit des eigenen Vaterlandes die Stadt und GrafschaftNeuenburg nicht verlassen könne; 2) daß zu Beibehaltung derNeutralüät eine ehrerbietige Vorstellung an den König vonFrankreich abgeschickt werden solle; 3) daß zum Schutz von Neuen-burg 4000 Mann sollen ausgehoben und an die Grenzen ver-legt werden; 4) solle der Kriegsrath einen verständigen Offizierabschicken, die neuenburgischen Grenzen gegen Burgund zu beisichtigen und mit dem Grafen Metternich Rücksprache zu nehmen;5) solle gegen diesen der Wunsch geäußert werden, daß er so-wohl die 1200 Angeworbenen als auch die Miliz lasse unter dieWaffen treten; 6) solle von allem Diesem der EidgenossenschaftMittheilung gemacht werden. *')
Gemäß diesem Beschlusse hob Bern die 4000 Mann aus,gab den 31. Christmonat davon allen Ständen Nachricht, sowie auch dem Grafen von Metternich, welchen sie überdießaufforderte, die angeworbenen 1200 Mann und die sämmtlicheMiliz zu bewaffnen. 22 )
An den König wurde an dem nämlichen Tag folgendesSchreiben erlassen:
„Sowohl die fürstliche Regierung als auch die Stadtund Grafschaft Neuenburg und Valangin haben uns, zuunserm großen Bedauern, berichtet, daß nicht allein allerHandel und Wandel zwischen der Grafschaft Burgundund ihnen verboten, sondern auch solche Drohungen gethanund Vorbereitungen getroffen wurden, daß sie einen feindlichenEinfall zu befürchten haben.
„Solches bewog uns, wegen dieser eben so bedenklichen alsunerwarteten Ereignisse uns mit allen evangelischen und zu-gewandten Orten der Eidgenossenschaft zu berathen, und deß-wegen mit Ew. königlichen Majestät Ambassadoren zu Solothurn,
») Tillier Bd. V. S. 32.
F.xc. Bd. V. S. 193.