D i e Ursachen deS T v g a c n b u r g c r f r i c çi c ê.
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noch in einem gewissen Dunkel schweben. 0 Schon im Jahr1399 hatte zwar der Graf von Toggenburg seine Landschaft alsein Ganzes betrachtet und sein Erbe mußte dem Volk seineFreiheiten zum Voraus bestätigen; aber als die Erben des letztenGrafen von Toggenburg, Friedrich's VI., sich um den Besitzstritten, vereinigte sich das ganze Volk durch einen sogenanntenLandeid. In demselben versprachen die Leute einander, gegenJeden zusammenzuhalten, der sie an ihren Rechten und Übungenkränken wollte, und wählten aus ihrer Mitte Hauptleut' undRäthe, denen sie Gehorsam versprachen, ohne Nachtheile derRechte eines Andern, mit dem sie verbunden seien. Bald kamenAbgeordnete von Schwpz und Glarus, welche dem Volke einLandrecht antrugen, das von den Eidgenossen theilweise undvollständig von allen Prätendenten auf das Erbe bestätigt wurde.Die Herren von Raron, nachherige Besitzer dieser Grafschaft,bestätigten ihre Freiheiten, und eben so der Abt Ulrich VIII.,nachdem er diese Grafschaft an sich gekauft hatte. Das Landrechtder Toggenburger mit Schwpz und Glarus wurde zwar vondem Abte bestätigt; aber er hatte auch ein Landrecht mit diesenKantonen abgeschlossen, das leicht zu Mißverständnissen undStreitigkeiten Anlaß geben konnte. T )
Unter solchen Umständen mußten zwischen dem Oberherrn unddem mit großen Freiheiten begabten Volke häufige Streitigkeitenentstehen. Eben so unvermeidlich waren Zwistigkeiten mit denEidgenossen, da der Abt zwar Vasall des Reiches und unabhän-
0 So heißt es in dem Bund der Toggenburger mit den Appenzellern von1403, daß alle die Leute, welche dem Grafen Friedrich von Toggenburggehören, »es sig von Regentschaft, von Vogtpe von Lehenschaft oder»von Pfandeswegen, sollen mit den Appenzellern verbunden sein.» Urk.Nro. CLXXX11 zu Zellweger's Geschichte des appenzellischen Volkes.
U Wegeliu's Geschichte des Toggenburgs. Bd. >., und Meister's Haupt-szenen der helvetischen Geschichte. II. Theil. S. 479 u. ff.