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Buch 11. Kapitel 11.
giger Herr eines Theils seiner Besitzungen, aber zugleich mitvier Kantonen so verbündet war, daß er, obschon ein Gliedder Eidgenossenschaft, doch in Beziehung auf diejenigen Besitzun-gen, welche die alte Landschaft genannt wurden, unter einer Artvon Vogtei jener vier Orte stand. Schon früher entstanden solcheStreitigkeiten; als aber die Reformation im Toggenburg sichausbreitete und der Abt sie zu hintertreiben strebte, suchten dieReformirten Rath und Hülfe bei Zürich, von woher die Refor-mation ausgegangen war. Seit dieser Zeit wurden die Streitig-keiten verwickelter, weil sie stets religiös und politisch zugleichwurden, und die Toggenburger für das Religiöse bei ZürichRath suchten, während sie durch ihr Landrecht für das Politischean Schwyz und Glarus gewiesen waren. Als aber in Folgeder Kirchenversammlung von Trient der Papst erklärte: „Die„Ketzer aber und die Schismatiker gehören eben so wenig zur„Kirche, weil sie davon abgefallen sind, als die Überläufer zu„einem Heere gehören, von welchem sie abtrünnig geworden;„es sei jedoch nicht zu läugnen, daß sie in der Gewalt der Kirche„stehen, als die von ihr vor Gericht geladen, gestraft und mit„dem Bannfluch belegt werden", 3 ) so handelte der Abt diesenGrundsätzen gemäß, und immer vermehrten und verstärkten sichdie Plackereien und der Widerstand. Dazu kam nun noch imAnfange des 18. Jahrhunderts, daß Fidel von Thurn Landes-hofmeister des Abtes wurde und daß auch der Streit wegen derspanischen Thronfolge auf die Trennung in der Schweiz vielfacheinwirkte.
Fidel von Thurn war der Sohn des Ludwig Turinno, der sichim Ansang des 17. Jahrhunderts in Wil niederließ, die Herr-schaften Eggenbcrg und Gielsperg kaufte, von dem Abte Bernhardals Edelmann unter dem Namen von Thurn anerkannt und von
H Catecliismus Romanus Vratislaviæ. 1837. 67.