Buch 11. Kapitel 11.
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und vertragsmäßigen Beobachtung verleitet werden möchten, ein-folglich die vier und vorgehende Catholischen löblichen OrteLucern, Uri, Schwyz und Unterwalden zu thätlicher Rettung sichwerden einmüthig erkläret haben, so werden unsere Herren Eh-rengesandte alsdann unsers' Orts wegen, ihre Instruktion mitihnen zu halten, eröffnen; auch suchen, daß Freiburg und So-lothurn sich auch dazu verstehen."
Die Stände Zürich und Bern beantworteten den 12. Brach-monat das kaiserliche Schreiben ehrfurchtsvoll, aber mit umsich-tiger Festigkeit. 5 0
An der Jahrrechnung im Heumonat 1710 fing man zwar an,über Neutralitätsverletzungen zu sprechen; als aber die katholi-schen Kantone erklärten, dieses sei Alles unnützes Gespräch, bisman im Innern sich vereinigt habe, so erklärten die zwei StädteZürich und Bern, daß sie zu Fortsetzung der Vermittlung Handbieten werden, unter dem Beding, daß man Niemanden nichtsnehme noch gebe, als was Jedem von Gott und Rechts wegengehöre. Auf dieses hin ersuchte Schwyz die beiden Städte, sichder Toggenburger gar nicht anzunehmen, da sie kein Recht dazuhaben, prvtestirte gegen allen widrigen Erfolg und rief die un-intereffirten Orte an, sie bei ihren Rechten zu schützen. Es fan-den noch verschiedene Wortwechsel statt, die aber nur zu größe-rer Erbitterung führten und damit endeten, daß der Abt vonSt. Gallen erklärte, er werde sich nun an Kaiser und Reichwenden.
Nach Beendigung dieser Tagsatzung schrieb wahrscheinlich derSchultheiß Willading aus Auftrag der Friedenskommission an
*») Der Handschriftenband H. auf der Stadtbibliothek in Zug. Meister'sHauptszenen 11. 502. TiÜier V. 50. VI. 42. Meier von Knonau 11.162.--) Bd. XXVll. S. 498-500. Meister II. 533, von Arr 111. 429. Meiervon Schauensee in Helvetia 111. 35.