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Zweiter Band.
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Buch N. Kapitel II.

Der Depntirte von Zürich fand den Gegenstand von solcherWichtigkeit, daß er den Ambassador bat, darüber eine Schrifteinzugeben, die man an die Regierungen schicken könnte, damitalle ganz gleich berichtet würden.

Den 23. Heumonat übergab er nun eine Note, in welcher erzu wissen begehrt, wie sich die Eidgenossenschaft wegen Sicherungder Neutralität benehmen wolle, da es nicht billig wäre, daß derKönig allein für die Sicherheit der Schweiz wachen sollte, wäh-rend diese für ihre Erhaltung nichts thue. Wenn aber die Eid-genossen keine Maßregeln nehmen wollen, so erwarte er eineoffene Erklärung, daß man, da die Feinde Frankreichs dieNeutralität verletzt haben, es auch nicht übel aufnehmen werde,wenn die französischen Truppen sich die nämlichen Freiheiten er-lauben. 73 ) Darauf übergab die Tagsatzung dem Ambassadov einGegenmemorial, worin sie versprach, daß alsobald die Kantone,welche noch im Defensional begriffen seien, die Lärmzeichen inguten Stand setzen werden, die nicht im Defensional begriffenenaber Alles in Bereitschaft halten werden, um die Erster» zuunterstützen.

Wenn die Armeen der in Krieg verwickelten Mächte sich denSchweizergrenzen nähern, so sollen es die. Landvögte der Grcnz-gegenden den im Defensional begriffenen Kantonen berichten, diedann alsobald die Wachen zu den Feuerzeichen stellen und dieMilizen marschfertig halten werden. Sollten die Armeen sich soden Schweizergrenzen nähern, daß wirklich Grund zu Besorg-nissen wäre, so werden, wenn man von ihnen nicht genügsameVersicherungen erhalten könnte, ohne Aufenthalt die Hülfszeichcngegeben werden, und die nächsten Kantone werden dem bedroh-ten schnelle Hülfe leisten. Wäre man aber nur von kleinern

") Beilage Nro. XXV".