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Buch II. Kapitel ».
die nöthigen Berichte abgegangen, so sei doch nöthig, daß Schwpzihnen auch schreibe, und daß von der ganzen Versammlung ausdie hohen und höchsten Potenzen um Hülfe und Beistandgebeten werden. Man müsse ferner wohl überlegen, welche Maß-regeln man wegen der gemeinen Vogteien nehmen wolle, beson-ders wegen den jenseits des Gebirges gelegeneü, sowie wegenBaden, Thurgau, Rheinthal u. s. w., und wie man überhauptdie katholische Region und Religion tapfer vertheidigen wolleund solle. Wegen der Kornlieferungen sollen sich die Abgeord-neten nicht zu weit einlassen, sondern immer vorbehalten, daßman sich selbst nicht entblößen könne. Das Wichtigste sei immer,daß die Einigkeit aller Theile beibehalten werde; auch werde esgut sein, daß die Schreiben der katholischen Beamteten in derGrafschaft Baden im Namen aller Kantone beantwortet werden. ,08 )
Da kein Abschied dieses Tages bekannt ist, so können nur dieEreignisse, die sich in dieser Zeit drängten, und die darauf fol-genden Aktenstücke über die Beschlüsse derselben einige Auskunftgeben.
Den 15. April schrieb der Landweibel im Toggenburg, JosephGermann, an den Quartierhauptmann Bösch: „Die von Appen-zell der äußern Rohden haben ihre Mannschaft auf den Grenzenum das Doppelte verstärkt, also daß den Goßauern schwer fallenwird, von Haus zu gehen." Den 16. erklärte der Bischof vonKonstanz, er werde neutral bleiben. Den 17. schrieb Lucern demAbt, sie werden ihm alle bundesgemäße Hülfe angedeihen lassen,pro defensione regionis et religionis. Das ganze Land sei in
Bd. X. S. 2. Meier von Schaüensee in Helvetia III. 39 hat diese In-struktion nicht ganz richtig ausgezogen. Woher er die Beschreibung derKonferenz zu Brunnen genommen, wissen wir nicht, da wir im Archivden Abschied derselben nicht finden; fie kann aber dennoch richtig sein,da in jenen Zeiten manches Geheimere in Partikularhänden blieb.