Maßregel» der katholische» Kantone.
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Bereitschaft, und sie haben die katholischen Stände, Wallis undden Bischof von Basel gemahnt.
Den nämlichen Tag anerbietet die Stadt Basel ihre Vermitt-lung, welcher Zürich und Bern nicht abgeneigt sind und die derAbt den 20. April annimmt. Den 18. ziehen die 400 Mannluzernische Hülfstruppen aus und werden zur Verfügung vonSchwpz gestellt. An dem nämlichen Tage begehrt Schwyz anZürich und Bern, daß sie ihre Truppen zurückziehen, widrigen-falls sie ihre Pflichten erfüllen müßten und sich vor den Folgenverwahren. Ebenfalls an diesem Tage schrieb der Graf vonTrautmannsdorff dem Abt von St. Gallen: „Er gebe von Allem„Jhro kaiserlichen katholischen Mapestät Bericht, und lege ihr das„Manifest (von Zürich und Bern) bei, ingleichem einige dagegen„aufgesetzte reflexiones , worauß der zum Außzug genombene„Kahle prætext genugsamb zu ersehen." Den 19. schreibt Schwyz,es hoffe, den 21. mit 8000 Mann auf den Grenzen zu stehen.Am nämlichen Tag berichtet der Landshofmeister Ringk, daß dieStadt St. Gallen und die äußern Rohden des Kantons Appen-zell scharfe Verbote haben ausgehen lassen, daß man Niemandenbeleidige, besonders aber in das toggenburgische Geschäft sichnicht einmische. Den 20. rieth der Baron von Greuth, kaiser-licher Geschäftsträger in Graubünden, in einem Partikularbriefan einen Freund in St. Gallen, keinen Vergleich einzugehen undlieber sich fortjagen zu lassen. Man werde das Kloster wiederherstellen, aber einen schlechten Vergleich nicht abändern können.Am nämlichen Tag berichtet Glarus, es werde keine Hülfe schicken,aber vermitteln helfen. Den 22. berichtet Lucern, daß sein gan-zes Volk, nebst den Hülfstruppen anderer Kantone, aus denGrenzen stehe. Den 23. schreibt der Abt an Schwyz, daß er3500 Mann bei Wil versammelt habe, und bittet um Erlaub-niß, Bischofzell zu besetzen. Den 25., wahrscheinlich bevor Zürichnoch das Schreiben von Basel empfangen hatte, mahnte es die
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