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Zweiter Band.
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Maßregeln, die Zürich und Bern ergreifen.

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Während dieses bei den fünf katholischen Ständen vorgieng,blieben Zürich und Bern nicht müßig. Den 12. April zogenbeide Orte auf ihren Kantonsgrenzen Truppen zusammen, undder zürcherische General Bodmer zog mit 2600 Mann zur Unter-stützung der Toggenburger in die Landschaft des Abtes von St.Gallen. Den 25. vereinigten sich 1400 Berner mit den Zür-cher» zwischen Tägerfelden und Würenlingen. Den 26. besetztendie Zürcher die Grafschaft Baden, mit Ausschluß der Stadt unddes Schlosses, die schon von den katholischen Truppen besetztwaren, und an dem nämlichen Tag zog eine andere AbtheilungZürcher Truppen in den Thurgau. Bern billigte dieses zwarnicht, Zürich konnte es aber wohl damit rechtfertigen, daß da-durch für die äbtischen Truppen die Zufuhr der Lebensmitteleben so sehr erschwert, als ihnen selbst erleichtert wurde, unddaß sie die st. gallischen Unterthanen im Thurgau hindern konnten,die Truppen des Abtes zu verstärken.

Sehr bedeutsam ist nun die Art, wie der französische Am-bassador diese Ereignisse darstellte, und die Vorschriften, die ervom Könige über sein Benehmen bei der heranrückenden Tag-satzung erhielt. Dm 22. April schrieb er an den König: DieZürcher und Berner, welche die Waffen ergriffen haben, bestehendarauf, das Toggenburg der Herrschaft des Abtes von St. Gal-len zu entziehen. Der Entschluß der katholischen Kantone habedie zwei protestantischen Kantone überrascht, und die Anführerdieser Sache scheinen ihm ziemlich verlegen, weil sie ihre Trup-pen nicht vereinigen können. Man habe den Katholiken Zeitgelassen, sich der Pässe zu bemächtigen; entweder müßten diesel-ben weggenommen werden, oder die Truppen bleiben sehr weitvon einander getrennt und der Gefahr ausgesetzt, vereinzelt zuGefechten gezwungen zu werden. Er bemerke, daß die Prote-stanten alle nöthige Kriegsrüstung besitzen: Munition, Geld, Ar-tillerie, und ihre Leute seien als Kriegsvolk gekleidet, während