Band 
Zweiter Band.
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Instruktion von Bern an seine Gesandten. 210

einwilligen, so sollen die Gesandten den katholischen Ort Zur-zach als Versammlungsort vorschlagen. Diesen Entschluß werdeBern auch Zürich und Basel mittheilen und die Gesandten sol-len die Antwort dieser Stände in Königsselden abwarten. Wel-cher Ort aber auch ausgewählt werde, so werde wahrscheinlichder erste Antrag aus Niederlegung der Waffen gemacht werden.Sie sollen aber dazu nicht einwilligen, damit die Sache nichtwieder in die Länge gezogen, sondern zu einem baldigen Ent-scheid gebracht werde. Sollte man aber auf einen Waffenstill-stand dringen, so sollen sie ihn auf 14 Tage gewähren, mitdem Verbeulen, wenn es sich in dieser Zeit zeigen sollte, daßman sich in Kurzem vereinigen würde, so können sie zu einerVerlängerung des Waffenstillstandes Hoffnung machen.

Wenn es dann um das Toggenburger Geschäft zu thun seinwerde, so sollen die Gesandten sich zuerst mit der Ehrengesandt-schast von Zürich und mit den Toggenburgern besprechen, obman allervorderst die von dem Abte abgebrochene Vermitt-lung wieder an die Hand nehmen, oder den Spruch einem vonbeiden Parteien zu gleichen Sätzen ernannten Schiedsgerichteübertragen wolle, oder ob man vorziehe, daß die Toggenburger,vereint mit Zürich und Bern, Vorschläge machen, über die mandann trachten würde, sich zu vereinigen. Wollte man aberZürich und Bern von der Vermittlung ausschließen, weil siedie Waffen ergriffen haben, so sei die Meinung von Bern,daß auch Freiburg und Solothurn ausgeschlossen werden, weilauch sie sich bei dieser Gelegenheit bewaffnet haben.

Bern sei ferner der Meinung, daß die Regierungsglieder desToggenburgs nicht persönlich erscheinen, sondern ihre Sacheentweder Nabholz oder jemanden Anderm übertragen sollten.

Wegen der Toggenburgischxn Geschäfte selbst sollen die Ehren-gesandten von Bern sich mit denen von Zürich und den Tog-genburgern besprechen; ohne dafür eine bestimmte Norm geben

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