Buch 11. Kapitel II.
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der Feindseligkeiten erlangen werde, und nicht weniger fruchtloswäre es, wenn man ihnen jetzt die Unschuld von Lucern undUri beweisen wollte. Er würde ihnen keinen Dienst leisten,wenn er die Berner hartnäckig von etwas überzeugen wollte,dessen Wahrheit ihm wohl bekannt sei, das aber von ihren Fein-den mit Recht könne verneint werden-
Im Fall sie der Unterwürfigkeit und Treue ihrer Unterthanennicht versichert seien, wenn sie den Frieden abschließen, so sollensie sich an ihre Feinde wenden, damit diese ihnen helfen, dieUnterthanen wieder gehorsam zu machen; zu diesem Ende sollensie sich mit den uninteressirten Abgeordneten verständigen.
Seien sie aber ihres Gesindels (Vie vos matins) sicher, so sollensie und die andern Kantone auf das Schleunigste ihre Gesandtenschicken und ihnen unbedingte Vollmacht geben, ja sogar ihnen er-lauben , mit dem Ambassador in das bernische Hauptquartier zugehen und das Gesetz des Siegers anzunehmen. 228 )
Den 31. schrieb der Ambassador an beide Stände, Zürich undBern, daß er die Schreiben gelesen habe, welche sie an die un-parteiischen Gesandten geschrieben haben. Er überlasse das Ur-theil über das Benehmen und die Gesinnungen der KantoneLucern und Uri ihnen selbst, schlage ihnen aber ein Mittel vor,welches sie hoffentlich selbst anwendbar finden werden.
Sie sollen durch die gewöhnlichen Gerichte eine Untersuchungüber die gefangenen Offiziere veranstalten, dadurch werden siedie Wahrheit erfahren und sich überzeugen, daß alle Regie-rungen das nämliche Interesse haben, den Aufruhr nicht unge-straft zu lassen.
Sie werden ihm vielleicht erwiedern, daß sie, wenn die Räthedieser beiden Kantone ihre Hülfe begehren, ihnen solche gewährenwerden, und daß sie dieß schon anerboten haben, was ihm aller-
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