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Zweiter Band.
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Der Friede wird unterschrieben und ausgewechselt. 341

Amt Merischwanden, worin sie ihre Tapferkeit beloben, so wieauch, daß sie Gefangene gemacht und ihnen eins oder zweiStücke groben Geschützes abgenommen haben, und das Begehrenbeifügen, daß sie die Gefangenen und das Geschütze im Gehei-men nach Lucern liefern. Das Original dieses Befehls fiel denBernern in die Hände. Endlich den 9., Nachts 12 Uhr, berich-teten die Gesandten von Lucern, daß der Friede geschlossen seiund die 4 Orte sich gegen Schwyz erklärt haben, daß sie denFrieden unterzeichnen und halten werden, wenn auch Schwyzin die Abretung vvn Hürden nicht einwillige. 235 )

Den 13. August 1712 schrieb Lucern noch an den Papst Kle-mens XI., um sich gegen die Beschuldigungen, die man ihnenzur Last lege, zu rechtfertigen, und ihn flehentlich um die Zu-rückberufung des Nuntius Carraccioli zu bitten. 236 )

Der französische Ambassador hatte den 12. August von derTagsatzung eine Audienz begehrt. Er wurde durch acht Gesandteabgeholt und wieder zurückbegleitet. In seiner Rede hob er seineDienste bei dem Friedenswerk hervor und beglückwünschte dieSchweiz darüber, begehrte zugleich aber auch Genugthuung fürVerunglimpfungen und Beleidigungen, die gegen ihn seien be-gangen worden. Als er befragt wurde, von wem dieses ge-schehen sei, erwiederte er, es seien die insurgirten Bauern vonSchwyz, Unterwalden und Zug, die ungeschickte Reden gegen ihnausgestoßen haben. Die Gesandten dieser Kantone versprachennun, Nachforschungen zu halten, und wenn sie die Thäter er-fahren, ihm die schuldige Genugthuung zu geben. 33 ')

Die letzte Redaktion des Friedensinstrumentes, welches vonden Ständen selbst besiegelt ist, hat einige Änderungen in der

---) Bd. x. S. 93-97.- 36 ) Beil. Nr» XLVll.”’) Bd. X. S. 367. 368