Erörterung des Bundes.
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heilsames Werk weder verhindert noch aufgeschoben werde. Siehaben, um dieß zu verhüten, eine Zusammenkunft aller löblichenkatholischen Orte auf den 17. Hornung ausgeschrieben, damitman Sr. Exzellenz eine einhellige Zustimmung geben könne.Diese Zusammenkunft der katholischen Orte werde aber noch destonöthiger, weil die Geneigtheit Berns, die durch den AarauerFrieden abgerissenen Lande zurückzugeben, wovon Se. ExzellenzNachricht gebe, mit solchen Bedingniffen verbunden sei, welchereise und ernste Berathung erfordern, indem so den katholischenOrten durch Abschneidnng aller Finger die Hand unbrauchbargemacht würde. Es seien übrigens die Bünde der katholischenOrte mit Savoyen, Wallis, dem Bischofvon Basel, dem HerzogthumMailand, ja selbst der goldene Bund so wenig gegen die evan-gelischen Kantone gerichtet, als die ihrigen, dem Vorgeben nach,gegen die katholischen gerichtet seien, welches sie, so wie daß ihreBünde nur defensiv seien, ebenfalls mit Vorweisung der Urkun-den werden beweisen können, wobei aber noch der Unterschied zumachen sei, daß die katholischen Orte, außer von Wallis, vonNiemand Hülfe erhalten haben, während die evangelischen Ständees wohl verstanden haben, ihre Bünde sich zu Nutzen zu machen.Denn unläugbar sei in den Schlachten den Katholiken der größteSchaden von den Nenenburgern, Genfern und andern evange-lischen Verbündeten entstanden, woraus Se. Exzellenz wohl er-messen werde, daß solche Bedingnisse reifliche Erörterung erfor-dern. Sie zollen Sr. Exzellenz ihre Dankbarkeit für derenBemühungen, und bitten sie, zu bewirken, daß die Restitution miterträglichen Bedingniffen, besonders mit Herstellung der Stim-menmehrheit in Staatssachen, stattfinde. Wegen des 21. Art.erklären sie sich einverstanden mit den Erläuterungen des Am-bassadors; nur begehren sie, daß er sowohl in dem französischenwie auch in dem deutschen Instrument mit den nämlichen Wortenausgedrückt werde, wie es in dem Bund von 1663 geschah.