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Zweiter Band.
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Buch II Kapitel >11.

verlangt, sondern sich mit der Zusage Sr. Majestät des Königsbegnügt,^) denn er zweifle daran, daß die Sachen geheimbleiben; weil man ihn aber doch schriftlich haben wolle, so werdeer ihn verlesen lassen, und nachdem man ihn werde angehörtund gefunden haben, daß er nach den Ansichten und dem Willender Kantone eingerichtet sei, so werde er ihn den Eidgenossenübergeben, jedoch mit dem Beding, daß er nur in Gegenwartaller Kontrahenten könne eröffnet werden. 92 )

Nachmittags verfügte sich die ganze Sitzung zu dem Ambassa-dor, wo der Reversalbrief, in gehörige Form gebracht, durchla Martiniere verlesen wurde, durch welchen Jhro königlicheMajestät vollkommene Versicherung von Dem giebt, was früherder Herr Ambassador in verschiedenen Unterredungen und öffent-lichen Prunkreden versprochen hatte. Dann eröffnete noch Se.Exzellenz, daß er noch nicht wisse, welche Mächte der Königvorbehalten wolle, und er begehre einen Termin von einigen

Wir verweisen hier auf den Brief von dii Lüc an Torcp vom 2. Maiund den Brief des Königs an dü Luc, beide in Vuillemin's Fortsetzungvon Müller, deutsch, Bd. X. S. 638, Note 412. 636, Note 423,S. 638, Note 423, die klar genug darthun, daß der Graf durch seineVersprechungen seine Vollmachten überschritten hatte, und nun alle seineList anwenden mußte, damit die katholischen Eidgenossen hinter das Lichtgeführt und der König zu nichts verpflichtet sei.

,2 ) Das Protokoll dieses Tages ist nicht übereinstimmend mit dem Bericht,welchen der Landschreiber Frischherz von Schwyz gemacht hat und derin dem Archiv des dortigen Kantons liegt. Wir halten uns aber andas offizielle geheime Protokoll, welches im Archiv zu Solothurn aufbe-wahrt wird, da uns scheinen will, daß die Rede, welche Frischherz andiesem Tage dem Herrn Ambassador in den Mund legt, vielmehr denInhalt seiner frühern Reden enthalte. Bd. XIV. S. 292 u. f. Indessenwollen wir doch in der Beil. Nr. I-V den Inhalt dieser Rede, wie fieFrischherz anführt, dem Leser nicht vorenthalten, und ihn zugleich auf-merksam machen auf das Benehmen des Grafen gegen die schweizerischenGesandten bei ihrer besondern Audienz.