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5. Wenn den 5‘ e8 Wir Kaiser Leopold, als Erz-Herzog zuOesterreich und unsre Nachkommen solcher Mannschaft weiternicht bedürftig, und selbige zu beurlauben bedacht wären, SollenWir ein solches denen Commendierenden Offizieren wißlichmachen, und Sie mitsammt der. unterhabenden Mannschaft bisnach Konstanz oder Bregenz sicher, und wohl abführen laßen,in unserem Sold und Kosten bis auf den Tag, da Sie unsererEiden und Diensten erlassen werden.
6. Es soll aber auch solche Mannschaft, wann Sie um ihrenverdienten Sold zufrieden gestellt sein werden, sich des Abzugeskeineswegs, unter was für Schein es seyn möchte, weigern, undda es wieder Vermuthen geschähe, und darüber Kosten undSchaden erwachsen thäten, der widerspänige Theil um solchenAbtrag und Erstattung zu thun schuldig und gehalten seyn.
7. Solle diese Mannschaft sich ihres obangezogenen Soldeseinzig befriedigen, und alles Frevels, und ungebührlichen Ge-walts des Stehlen und Raubens gegen den Einwohnern derStädte und Landen, oder sonst in ander weg, wo sie sich ent-halten, gänzlich müßigen, und im Fall sie sich dessen vermessen,und Kosten und Schaden verursachen würden, dieselbe solches zuergänzen und gut zu thun schuldig seyn, und Wir LeodegariusAbt, Decan, und Convent auch unsere Nachkommen, dieselbigeHier zu vermögen und anhalten sollen.
8. Und gleich wie schon zum Anfang vermerkt, ist diese Eini-gung und Verständniß zu Niemands Gefahr, Nachtheil, oderBeleidigung gemeint, noch angesehen, dahero dann auch solcheMannschaft nicht änderst, denn zu Schutz und Schirm der an-geregten Städten und vorernant unser Erz-Fürstlichen Landengebraucht, und über dero Gränzen, unter was pretext undSchein es immer wäre, keineswegs geführt werden.
9. Hinwiederum, und im Gegentheil ist heiter und klar be-dingt, daß, wen Wir Leodegarius Abt, Decan und Convent,