zu Schutz und Schirm unserer Stifts-Landen, Leuten und Herr-schaften, Recht und Gerechtigkeiten, die Wir diesmal in ruhigerPossession haben, und besitzen, oder die abgerißene künftig durchFriedens- Kaufs- Tausch- oder andere Tractaten Hierüber ge-bracht, und in unserem ruhigen Besitz haben werden, eine An-zahl Mannschaft von Ein, Zwei, Drei und höchst viertausendMann bedürftig wären, und solche von dem Hochlöblichen Erz-Haus Oesterreich fordern und begehren würden.
Daß Wir Kaiser Leopold als Regierender Erz-Herzog, oderunsre Nachkommen solche von unsers Erz-Hauses Land-Aus-schüssen, oder unsere beworbenen Völkern, je nach unser Ge-legenheit, so bald es immer möglich, und längst innerhalb dreiWochen folgen lassen, und in wohlgemeldten Stifts Land mitober und unter Gewehr versehen stellen wollen und sollen. Woaber dieser Termin allzu lang und die Gefahr gar zu großhervorscheinte, ehender, und sobald als immer möglich folgen,auch alda so lang, als es die Nothdurst erheischen wird, zulassen. Denen soll allsobald an dem Tag ihrer Ankunft, oderdem nächsten darauf ein halber Monatsold, wie selbiger denunsrigen gereicht worden, und was die Kaiserlichen Regimenterin dennen Erblanden empfangen, bezahlt, und nach Verfluß14 Tagen der andre halbe Monat, und also jederweilen einhalber Monat anticipaté ausgereicht werden, so lang die Volkerin Unserm und unserer Nachkommen des Stifts Diensten zuSchutz und Schirm als obgemeldt continuiren und bleibenwerden.
10. Wan den 10 tellä Wir Leodegarius Abt, Decan und Con-vent und unsre Nachkommen solcher Mannschaft weiter nichtbedürftig und selbe zu beurlauben bedacht wären, sollen Wir einsolches deine Comandierenden Offizieren wißlich machen, undSie mit samt dero unterhabenden Mannschaft an den Bodenseesicher und wohl abführen laßen, in unserm Sold und Kosten