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beyde des Raths; von GlaruS H. Johann Heinrich Zwicki,Landammann, und H. Jacob Gallati, Statthalter und deö Raths;von Basel H. Johann Balthasar Burkhard, Bürgermeister undH. Christoph Burkhard Deputat und des Raths; von FreiburgH. Franz Philip von wandten genannt Heid H. zu Cugy au montund Yesin, Schultheiß, Ritter, und H. Franz NiklauS von derWeid, deS Raths; von Solothurn H. Daron Johann vonFriedenrich von Roll, Herr zu Emmenholz, Stadtvenner, Ritter,und H. Johann Jacob Joseph Glutz, Seckelmeister, Ritter unddes Rathö; von Schaffhausen H. Michael Senn Bürgermeisterund H. Melchior von Pfisteren Statthalter und des Raths; vonAppenzell H. Paulus Suther, Landammann Inner und H. LorenzDanner Landammann Äußeren Rodcns; von St. Gallen H.Christoph Hochreutiner, Stadtschreiber; von Viel H. Peter Haaß,Stadtvenner und des Raths.
Durch welcher jetzt vermeldter HH. Gesandten unermüdeterFleiß, Arbeit und Sorg, die Sachen dahin gerathen, daß nachgeschehener vielfältiger Vor- und Gegenvorstellungen beidseitigeHerren Gesandte über sich genommen solcher Ihren HH. undOberen zu beliebender Genehmhaltung zu hinderbringen, vondenen endlichen genehm gehalten worden, wte folget, daß
Erstens denen beiden Lobl. Orten Zürich und Bern verbleibensollen die ganze Grafschaft Baden, samt allen darin liegendenund darzu gehörigen Städten, Orten, Land und Leuten, worunterdie Stadt Bremgarten gleichfalls gemeint und begriffen ist, zu-samt allen anderen landöherrlichen Rechten und Gerechtigkeiten,auch allen Zugehörd nichts ausgenommen noch vorbehalten.
Ferners solle in denen freyen Ämteren von nun an eine Land-march Linie gezogen werden, untenher dem Kloster Hermatschwylhindurch obenthalb Sarmenstorf hinüber auf Fahrwangen, alsodaß, was unter dieser Linien, denen beyden Lobl. Orten Zürichund Bern allein (mit Vorbehalt Lobl. Orts Glarus habenden