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Bern in waafen stuhnden, von nun an Bey vertierung ihresBürger und Landrechts, auch Leibs und Guts wider Heim zuBerufen, und die waafen Bey gegenwärtigen Troublen nichtmehr zu gebrauchen.
Die Posten und Päß zu Blickenstorf, samt Dero Brugg undWalterschwyl, wie auch die obere Brugg über die Lorzen, Itemdie Seyßer Brugg, samt dem Retranchement bis zu erfolgendallgemeinem Frieden in der Eidgnoßschaft uns überlasen, welchehernach widerum Lobl. Stand abgetreten werden sollen, anbeyaber Lobl. Stand Zug disere Bruggen zu ihrem Handel undWandel, nach Belieben sich wohl bedienen können. Item denPosten bey der Silbrugg zusamt dem Schänzli.
33 Sollen Herr Obrist Meunier samt allen von Zürichern undBernern Armee gefangnen Officiera und Soldaten, nach Be-zahlung ihrer Zehrung jedoch ohne einige ranzion auf freyenFuß gestellt werden.
40 Keinen Paß denen so wieder Beyde Lobl. Stand Zürichund Bern Feindthätlich sich erzeigen, durch den Lobl. Stand Zuggeben.
5) Und zu erfüllung aller obverglichnen sind von Lobl. StandZug drei Ehrliche Bürg Männer begehrt, und accoräirtworden.
Deßen zu Urkund sind zwei gleichlautende Schrifften ausge-fertiget, und einerseits im Namen der hohen Generalîtæt Lobl.Stands Zürich von den Herren, Herren Oberst Feld KriegsRath Mathias Landolt und H. Feld Obrist Heinrich Bodmer,Anderseits aber im Namen der Stadt und Amts, Bürger undLandleuhten Lobl. Stands Zug von Ihrem unterschriebenenLandschreiber eigenhändig unterzeichnet, und mit EhrengedachtenHerren anerbohrnen Ehrenbitschafft und Lobl. Stadt und AmtsZug gewohntem Einsigel verwahrt worden.