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Zweiter Band.
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Statthalter und des Raths. Von Basel Herr Johann BalthasarBurkhard Bürgermeister, und Herr Christoph Burkhard Deputatund des Raths. Von Freyburg Herr Franz Philipp von Landengenannt Heidt, Herr zu Cugy au Mont und Vesin, Schultheiß,Ritter, und Herr Franz Niklaus von der Weid des Raths. VonSolvthurn Herr Baron Johann Friedcrich von Roll Herr zuEmmenholz Stadt-Venner Ritter, und Herr Johann Jakob Jo-seph Glutz Seckelmeister, Ritter, beyde des Raths. Von Schaff-hausen Herr Michael Senn, Bürgermeister, und Herr Melchiorvon Pfisteren Statthalter und des Raths. Von Appenzell HerrPaulus Sauter Landammann Inneren und Herr Lorenz TannerLandammann Äußeren Rhodens. Von Stadt St. Gallen HerrChristoph Hochreutiner Stattschreiber J. U. Doctoi’ «. desRaths. Von Viel Herr Peter Haas Stadtvenner u. des Raths.

Und zwar erstlich thun Lobl. intereßirte Ort Zürich, Bern,Luzern und Uri, welche den Frieden vom 18 t-» Juli süngsthindamals würklich beliebet unterschrieben und besiegelt, deßgleichenSchwyz, Unterwalden, Ob- und Nid dem Kernwald und Zugsamt dem Äußeren Amt, welche selbiger Zeit sich darzu nichtverstehen wollen, dißmalen in Kraft habender obbemeldter Voll-machten sich dahin erklären, daß selbiger von ihnen sämtlichenauch angenommen und beliebt seye, deine auch in allen seinenPunkten und Artikeln völlig nachgelebt und statt gethan werdensolle.

Zum Anderen, daß anstatt in besagtem Instrument die Marchund Sönderungslinie in den freyen Aemteren unterster demKloster Hermatschweil oberthalb Sarmenstorf hinüber auf Fahr-wangen angesetzet war, dieselbe von Lunkhofen an auf Fahr-wangcn gezogen werden solle, also das, was untenher dieserLinie denen beyden Lobl. Orten Zürich und Bern allein, mitVorbehalt Lobl. Orts Glarus habenden Rechtens verbleiben,was aber ob dieser ermeldter Marchlinie den Vll regierenden