die Einkönfften, zu beschüzung der Catholischen Religion, gleich-sahls unßerm Hirario zufallen möchten etwan auf 6 Jahre lang:welche mittler Zeit, durch einen Vicarium, dem man seinen ge-ziemenden unterhalt verschaffen wurde, könnte versehen werden.
„Weilen auch alles Übels vrsachen dem Herren Nuntio Cai-ac-ciolo solle zugerechnet werden, alß welcher die sortsezung dießesKriegs mit unzeitigem Eyfer, durch die geistlichen, die Er mitseinen vilen Briefen angehezt, angestifftet, sonderlich auch einenaufrührischen aufstand deS Volks, bey deme das Recht des Kriegsnicht stehet, und durch andre Persohnen die eben nicht so garguten Leumdens sind, mit welchen der Herr Nuntius (deßenCharacter wir im übrigen verehren) dießen Krieg zu führentraotiert, ungeachtet alles des guten Raths, den Klügere hierund dort zu geben scheinen. In dißers augenscheinliche elendsind wir gerathen, und sehen nichts anders vor uns, alß diehöchste gefahr der rechtgläubigen Religion, und den einstehendenUntergang unserer Stadt von den treüloßen Unterthanen; Bittendarum unterthänig Ihr Heiligkeit wollen doch besagtem Nuntiumohnbeschwehrt, auß diesen unßern Landen zuruckberuffen, sonstenes uns unmöglich seyn wurde, mit gebührender Zuversicht, unßreangelegenheiten, so an den H. Stuhl gerichtet sind, eben der-jenigen Person fürzutragen, die uns, wo nicht den gänzlichenUntergang, doch solchen Schaden zugefüegt, der nicht mehr kannersezt werden.
Dießes alles wollen wir nun, und alle Demarsches , die d.Herr Nuntius ganz unbillich gethan, mit stillschweigen übergehen,damit wir Ihr Heiligkeit nicht beschwehrlich fallen, deren Heiligefüeße wir mit Höchster Vénération und Ehrerbiethung küßen,und ewiglich verbleiben. Ihrer Heiligkeit, dehmüthigste und ge-horsamste Söhne und Knechte, der Schultheiß und Rath derStadt und Republic Lucern.
Geben den 13. Augusti 1712.