Band 
Zweiter Band.
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und allein über diese restitution Arbiter wäre, dessentwegenwerdend Ihr ernst fleifsig mit den übrigen Cathol. Orthen con-ferieren, und trachten solches von Ihr Exlten auszuwürken.

4) Belangend die speeies thund Wir Euch errinern, dasEuere beyzutragen, und Eueres Mögliche mit und neben denübrigen lobl. Orthen anzuwenden, daß die Zahlung in speciebusnach Kaufs und Laufs in der Schweitz erfolgen, kann es nit er-heblich seyn, solle diß kein Anstoß seyn, in der Annehmung des Punkts.

5) In Ansehen der Billiets Wir überlassend dieses EuererVorsichtigkeit und Dexterität so weit möglich zu mehrerem Nutzenund Vortheil zu treiben, und zu dem Endt mit den übrigen Hrn.Gesandten zu reden, und diß Orts die nöthig befindende repre-sentation Ihr Ex<“ zu thun.

6h Betreffend die Traites-foi’aines et droits d’aubaine lassendWir es bewandt, wie andere lobl. Orth desfalls gesinnet seynd,im Übrigen lastend Wir es gesielt bey denen anderen Puncten,so in Eueren Schreiben enthalten seind, Jedoch ist Unser Willund Befehl, wann unsere Vorgedütte Anmerkungen, Puncten undunsere vor artioulierte Ansinen nicht von statten gehen, und zuerhalten warend, solle solches in kein Weg unser seittliche An-nehmung dieses Pundts zu dessen Vollziehung unverhindcrlichseyn, diesem nach werdend Ihr Euch zu vergniessen und zu ver-halten wissen.

Wir erwartend von Euch mit Nächsten die eigentliche AntwortIhr Extcn Hrn. Ambassadoren über unsere angetragene Parti-cular Standts-Anliegenheiten, und werdend Ihr Euch hoch an-gelegen seyn lassen, über diese Unsers Stands Partikular An-liegenheiten zu Folg Euerer hievorige Instruction einen spécial-ité vers Akt von hochgemelten Hrn. Ambassadoren zu bekommen.

Beschlieffliche wünschend Wir Euch glückliche Verrichtung undalle beharrliche Wohlfahrt, Euch Göttlichem Obschutz wohl erlassend.

Aclum d. 30t'» April 1715.