Band 
Zweiter Band.
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IDen 29. April 1713.

Aus dem Manual des täglichen RathcS vom Jahr 1715, S. 238.

M. Hoch. H. Schultheiß Eegeli hat das von dem Hoch. Hr.Ratbshrn. Vonderveit jetzigen Ehren Gesandten in Solothurnerhaltene Berichtschreiben vom 26«°» dieses, so an Ihr dirigiertwar, verlesen lassen, des bcylaüfigen Inhalts, daß lobl. Cathol.Vor Ort Luzern von Ihro Ext™ Hrn. Französischen Ambassa-doren vor Beschwörung der Bunds Erneuerung allein ein Re-vers so wohl für die Pensionen, als restitution der im letztenleidig Krieg verlohrnen Landen begehre, sich gänzlichen an derKöniglichen Parole verträumende, nicht zweiffelnd, daß alleübrige Cath. Ohrt ein Gleiches thun werden, Morgens abernach gehaltener Session werden sie mehrere Wissenschaft haben,und nicht ermangle», alsdan Mg. Hrn. und Obern per expres-sum (wie geschehen und hernach vermelt) zu advisieren, werdenauch stark um hiesigen Stands Anliegenheiten bey Hochged.

Ex«en insistieren et

darauf ist hiesigen Stands Hrn. Ehrengesandten in Solothurndurch den Neuttercn Rumy eingebrachten umständlich und weit-laufig Bericht-Schreiben, datiert vom 27. Kusus, abgelesen worden,des snmarischen Inhalts, daß in sämtlicher Catholischer Session,nach Erzählung ihres jetzigen Zustands, Ihr Ex«-» Hrn. Franz.Pottschafter ihnen angezeigt habe, daß zwar Zürich und Bernanfänglich ihm versprochen, denen Catholischen alles zu resti-tuiren, ausgenommen Bremgarten und Rapperschwyü, sich aberendlichen vergnügen wollen, wan man ihnen zu einer Commu-nication Mellingen cedieren wolle, so aber von dem Hrn.Ambassador , als welcher die völlige restitution begehrt, ver-worffen worden, und die zwey Orth darzu halten wolle, seinenKonig zu einem unbeschränckten arbitrum anzunehmen, nit wider-sprechend, daß die 2 Vor Ohrt etwan den König aus Engclland,oder die General Staaten auf ihrer Seiten erließen mochten.