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sind; sie vereinigen sich um exercirt zu werden, an denHauptorten der Districte in Bataillone. Diese wurdenden Armeen zugetheilt *), und am 27sten September ihrAbmarsch mit der Weisung decretirt, daß durch sie dreiViertheile der Festungs-Besatzungen abgelöst werden soll-ten, um diese bereits geübteren Truppen für den Ge-brauch im Felde verwendbar zu machen. Zur Ausrüstungdieser Masse setzte der Convent alle Reit- und Zugpferdemit Ausnahme der beim Ackerbau unentbehrlichen, so wiealle Gewehre der Privatleute, in Requisition, gab denDistrictsbehörden die Bekleidung der Mannschaften auf,und sendete Deputirte in alle Departements, welche dieschnelle und rücksichtslose Ausführung dieser Beschlüsse zubetreiben hatten **).
Endlich ward am 22steg November verordnet, dieseneuen Bataillone wieder aufzulösen und mit den Mann-schaften derselben die schon bestehenden zu completiren,welche auf 1040 Mann gebracht wurden ***).
*) Die Nord-Armee sollte erhalten: 66 Bataillone, die Arden-nen-Armee 60, die Mosel-Armee 49, die Rhein-Armee 60,die Alpen-Armee 46, die von Italien 59, die der Ostpy-renäen 37, die der Westpyrenäen 35 Bataillone.
**) IVIoniteur 1793 x>. 1007-1009. 1072. 11ZZ.
***) Eine Compagnie Grenadiere von 3 Officieren, 80 Mann,acht Compagnien Füsiliere zu 3 Officieren, 120 Mann. lVIo-niteur I'air II. p. 260.
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