Band 
Siebenter Theil.
Seite
153
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wird ihnen Glogau und Breslau überliefert, und derBesitzstand des Königs auf den Theil der Provinz be-schrankt, welcher links der Oder, und südlich einer vonOhlau über Zobten, Freiburg und Landshut nach Liebanlaufenden Linie gelegen ist. Dabei übernimmt der Mo-narch die Verpflichtung, die' russischen Truppen ausseinen Staaten zu entfernen. Für den Fall des Wie-derausbruchs der Feindseligkeiten ward eine zehntägigeKündigungsfrist festgesetzt.

Offenbar lag diesem Waffenstillstände nicht dieHerbeiführung des Friedens, sondern der Zweck zumGrunde, den König der Unterstützung seines Verbün-deten, sowie des größeren Theiles der ihm übrig ge-bliebenen Hülfsmittel zu berauben, ruhige Winterquar-tiere für die französische Armee zu gewinnen, und dar-auf bei besserer Jahreszeit den Kampf unter den gün-stigsten Verhältnißen wieder aufzunehmen. Auch ver-warf der Monarch ohne Zaudern einen Vertrag, derihm verderblicher werden mußte als der Krieg selbst,und ordnete Maßregeln zur kräftigsten Fortsetzung des-selben an.

Bereits am 30sten September war die Mobil-machung der in den östlichen Provinzen zurückgebliebe-nen Truppen verfügt worden, welche nach Abzug derals Festuugsbesatzuugen verwendeten, jetzt in einer Stärkevon etwa achtzehutausend Mann am rechten Weichsel-ufer standen; die wenigen über die Oder entkommenenAbtheilungen wurden weiter rückwärts reorganisirt, und