II
das Papstthum zurück, und so darf es uns nicht Wundernehmen, wenn wir dasselbe zu Zeiten mit den entsetzlichstenAuswüchsen des Aberglaubens verquickt sehen, und wenn all'die Greuel und Schandthaten, welche die Despotenwirthschaftjenes Zeitalters charakterisiren, sich auch an den Trägern derPapstkrone wiederfinden. Wir werden sehen, daß die vonrömischer Seite so stark betonte „sittliche Aufgabe", welche das„geistliche Hirtenamt" den römischen Bischöfen stellte, sie vorjenen Greueln nicht bewahrt, sondern vielmehr dazu beigetragenhat, daß die von ihnen begangenen Schändlichkeiten sich umso greller von den moralischen Forderungen ihrer eigenenGlaubenslehre abheben. Und wir werden endlich in demManne, dessen Bild und Namen das Titelblatt unserer Studieträgt, einen durch und durch verworfenen Menschen kennenlernen, der seinen Thaten nach wenigstens auf die Galeereoder in ein Bagno*) gehört. Die Geschichte dieses Menschenbildet eine furchtbare Anklage, einen unauslöschlichen Makel,den die Vertheidiger der Papstgewalt von dieser niemals ab-Zuwaschen vermocht haben.
In welchen Abgrund geistiger Finsterniß läßt uns beispiels-weise jenes „Totengericht" schauen, welches Papst Stephan VI.(896—897) über seinen Vorgänger Formosus abhielt, einenMann, der sich dadurch vergangen hatte, daß er es zu demdeutschen Kaiser Arnulf hielt, während sein Nachfolger aufSeite des Gegenkaisers Lambert von Spoleto stand.
Neun Monate bereits lag Formosus im Grabe, da ließenStephan und Lambert die Leiche aus dem Sarge nehmen, mit
*) Strafgefängmb.