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Katharina II. von Russland : August der Starke - Kurfürst von Sachsen, König von Polen ; Papst Alexander VI. ; Karl Leopold - Herzog zu Mecklenburg-Schwerin ; Ludwig XIV. - König von Frankreich
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Rechten, Gesetzen, Herkommen und GewohnyLandes verbleiben sollte."

Während nun in den übrigen deutschen Kleinstaaten diesouveräne Gewalt der Landesherren sich immer größere Geltungzu verschaffen wußte und die alte Feudal-Organisation nachStänden sich nach und nach in den büreaukratisch regierten Staatmit absolutistischer Spitze umwandelte, fehlten in Mecklenburgden Landesherrn zwei wichtige Hebel zur Durchführung dieserReform", nämlich Geld und Soldaten.

So beherrscht denn seit jenem Frieden ein offener Zwie-spalt zwischen Fürst und Ständen und unter letzteren ist,bei der Bedeutungslosigkeit der städtischen Vertretung, stets dieJunkerschaft zu verstehen die inneren Zustände der mecklen-burgischen Lande. Als dritter Factor aber gesellt sich alsbaldder kaiserliche Reichshofrath in Wien dazu, zu welchembeide Parteien ihre Zuflucht nehmen, und der, als lachenderdritter, mit Vergnügen die klingenden Beweise der mecklen-burgischen Reichsunterthänigkeit einheimst und mit spöttischemSchmunzeln zwischen den Streitendenvermittelt".

Geld und Soldaten" das war das große Geheimnißder Zeit, das beispielsweise der Preußenköiiig Friedrich Wil-helm I. so Wohl begriffen hatte. Was das Geld betrifft, sohatte bereits Christian Louis damit einen ganz hübsche» An-fang gemacht, indem er in Mecklenburg etwas bis dahinUnerhörtes - bei seinem Tode (1692) einen zumeist aus denDomainen gezogenen Schatz von 700 000 Thalern hinterließ.Und was die Soldaten anlangt, so sehen wir zunächst denHerzog Friedrich Wilhelm mit dem Preußenkönig (1708) einSchutz- und Trutzbüudniß schließen, laut dem ein RegimentDragoner in das Herzogs Lande einrücken soll,um Dero un-ruhige und ungehorsame Ritterschaft in Ordnung zu haltenund zur Leistung von 110120 000 Thalern behufs Haltungeines mi1k8 psrpetuus (stehenden Heeres) zu zwingen."

Klar und deutlich sehen wir hier das Kind beim rechtenNamen genannt: das stehende Heer, der Militarismus als