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gewitzigt genug, um ihre Knochen nicht zweiten Mal für einenvom Größenwahn befallenen Narren zu Markte zu tragen.
Am 28. November 1747 starb der „regierende Herzogvon Mecklenburg" Karl Leopold zu Dömitz in bedrängten Ver-hältnissen. Ihm folgte sein Bnider, Christian Ludwig I.— der Mann, der den mecklenburgischen Landen ihre heutige„Verfassung" gegeben hat, indem er mit der triumphirendenRitterschaft den berühmten Erbvergleich vom Jahre 1755abschloß. Dieser Erbvergleich gab der mecklenburgischen Junker-schaft alles, was sie wollte: Steuerfreiheit, Uebergewicht im„Landtag", Landesklöster, Zoll- und Einquartierungsfreiheitu. s. w. u. s. w. Und Bürgersmann und Bauer — werfragte nach ihnen in jenen tristen Tagen? . . .
Es kam die französische Revolution, es kam Napoleon,es kamen die Befreiungskriege; auch 1848 kam, und dann diedeutsche Neichsgründung. Hier und da wurde durch die Wogender Geschichte etwas abgespült von dem feudalistischen Gebildeder mecklenburgischen „Landesverfassung". Aber noch heut, imJahre 1893 bildet die Grundlage dieser Verfassung der Erb-vergleich von 1755, der nur zwei Klassen von Menschenkennt: die Fürsten und die „Stände", d. h. bei Lichtebesehen: Die feudalen Junker.