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bei ihm gewesen wäre: seine Hoffnung war, ras'Gelskomme nach; und der wahre Vortheil war, daß der Sohnins bestr deutsche Kavetenhaus käme.
Man thut mir keinen Gefallen, wenn man ihn aus-lacht. Freilich schwur er auf seinem Schlosse, „Hosteulentraue er keine Hand breit und die ganze Nazion stink' ihnan;" hingegen solchen Hofleuten, mit denen er gerade zuthun hatte, traut' er mehr — allein militärische Unwissen-heit der Rechte ist bei ihm an vielem Schuld; wie soll erals Soldat wissen, daß ein Fürst zu keiner Bezahlung ver-bunden ist? — Vielleicht ist's nicht einmal allen Lesern sobekannt als sie vorgeben werden. Ein Regent braucht ausdrei Gründen nicht einen Heller zu bezahlen, den er seinenLandeskindern abgeliehen (borgte sein Herr Vater: so ver-steht sich's von selber). Erstlich: ein Gesandter, er sei von»ersten oder dritten Rang, stieße die ältesten Publizisten vorden Kopf, wenn er seine Schulden abtrüge; nun kann er,der sa der bloße Repräsentant und die abgedrückte Schwe-felpaste des Regenten ist, unmöglich Rechte haben, die demUrbilde abgehen, folglich wird nicht bezahlt. Zweitens:der Fürst ist — oder wir dürfen unsern akademischen Nach-mittagstunden kein Wort mehr glauben — der wahre sum-marische Inbegriff und Repräsentant des Staates (wiewieder der Unvo>'ü ein Repräsentant des Repräsentantenist oder ein tragbarer Staat im Kleinen) und stelletfolglich jedes Staatsglied, das ihm einen Kreuzer leihet,so vor, als wenn er's selber wäre; mithin leihet er sich imGrunde selber, wenn ein solches zu seinen» repräsentierendenIch gehöriges Glied ihm leihet. Gut! man gesteht es;aber darin gestehe man auch, daß ein Fürst sich so lächer-lich machen würde, wenn er seinen, eignen Landeskindernwieder bezahlen wollte, als sich der Vater des Generals