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Die Kämpfe um Dijon im Januar 1871 und die Vogesenarmee : nach den kriegsarchivalischen Akten des Generalstabs und anderen Quellen / bearbeitet von Hans Fabricius
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Vorwort.

Eine unparteiische eingehende Geschichte über die Kämpfeum Dijon im Januar 1871 ist noch nicht geschrieben worden. DieRegiments - Geschichten der an ihnen betheiligten Truppentheilebehandeln in erster Linie die eigenen Thaten und berühren dieVorgänge bei den anderen Truppen des gemeinsamen höheren Ver-bandes, nur in so weit sie zum Verständniss des Ganzen unbedingtunentbehrlich sind oder sobald verschiedene Truppentheile gemeinsaman derselben Aufgabe mitgewirkt haben. Das Verhalten der Fran-zosen wird meist nur gestreift. Auf diese Weise müssen schiefe,verzeichnete Bilder entstehen. Ausführlich ist bisher nur ein Vor-kommnis in der Reihe jener Kämpfe behandelt worden: der Ver-lust der Fahne des II. Bataillons 61. Regiments und darüberist eine ganze Literatur in Büchern, Zeitschriften und Zeitungenvon beiden betheiligten Seiten vorhanden. Hierdurch ist aber jenerVorgang von einem ganzen Sagengewande umwoben worden. Esist wünschenswerth, aus diesem, wie über alle damit im Zusammen-hänge stehenden Thatsachen an der Hand der vorliegenden Zeugnisseden Kern der Wahrheit herauszuschäleu.

Jedoch ist es nicht beabsichtigt worden, iu der folgendenkriegsgeschichtlichen Studie eine in sich abgeschlossene, abgerundeteDarstellung der erwähnten Kämpfe um Dijon und der damit imZusammenhänge stehenden Verhältnisse zu geben. Zu einer ab-schliessenden Darstellung würde so viele grössere und kleinereWerke, Monographien, Darstellungen der Erlebnisse von Theil-nehmern u. s. w. auch auf französischer Seite veröffentlicht wordensind als erste Vorbedingung die Erschliessung der dienstlichenPapiere des Pariser Kriegs-Archivs erforderlich sein. Es liegt inder Natur der Sache, dass Darstellungen von Augenzeugen, selbst,wenn sie an hervorragender Stelle stehen, immer von einem ein-seitigen Standpunkte ausgehen. Dadurch sind Widersprüche undUngenauigkeiten in ihren Angaben an und für sich erklärlich, ohnedass man eine mala fides anzunehmen braucht. Andererseits ist