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Die Kämpfe um Dijon im Januar 1871 und die Vogesenarmee : nach den kriegsarchivalischen Akten des Generalstabs und anderen Quellen / bearbeitet von Hans Fabricius
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62
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auch diese Massregeln genügten noch nicht und so entschloss sichGambetta kurz, unter dem 14. Januar die fernere Neubildung vonFranktireur-Kompagnien zu verbieten und die erst in den Anfängender Bildung begriffenen aufzulösen, bzw. dem Heere einzuverleiben. 1 )c. Die Mobilgarden.

An Mobilgarden waren der Vogesenarmee durch die Re-gierung das 42. Regiment de lAveyron, 2 Bataillone Alpesmaritimes, 1 Bataillon Basses Alpes und 1 Bataillon BassesPyr^nöes zugetheilt worden. Die Mobilgarde war nach demWehrgesetz vom 1. Februar 1868 zwar als ständiger Theil derfranzösischen Wehrkraft in Aussicht genommen, sollte aber nurals Unterstützung des stehenden Heeres zur Vertheidigung derFestungen, Küsten und Grenzen des Reiches und zur Erhaltung derOrdnung im Innern Verwendung fiuden. Sie bestand aus den Mann-schaften des Ersatzes von 1865 und den folgenden Jahren, welchewegen Ausloosung nicht in das stehende Heer eingestellt waren,ferner aus den vom Dienst Befreiten (exempts), ausschliesslichderer wegen Mindermass und Körperschwäche (infirmes), endlichaus denen, welche einen Stellvertreter (rempla 9 ant) gestellt hattenDurch Verordnung vom 8. August 1870 wurde die Dienstverpflichtungzur Mobilgarde auf alle Männer unter 30 Jahren, welche ihr bisdahin noch nicht angehört hatten, ausgedehnt, was einen Zuwachsvon 6 Altersklassen bedeutete; eine weitere Ausdehnung erfolgtedurch Verordnung der Delegation zu Tours von Ende September,und zwar um 10 Altersklassen bis zum 40. Lebensjahre, unter Ver-tagung des Uebertritts der Mitglieder der Mobilgarde zur sesshaftenNationalgarde bis auf Weiteres.

Die Schöpfung des Marschalls Niel war, namentlich in denProvinzen, beinahe nur ein todter Buchstabe geblieben. 2 ) Bis zumAusbruch des Krieges waren erst in 29 Departements die Rahmenvon 142 Bataillonen und 91 Batterien im nordöstlichen Frankreichgebildet und die Mannschaften einer mehr als nothdürftigen Aus-bildung sie durften jährlich nur 15 Mal je einen Tag höchstensim Kanton ihrer Heimath oder ihres Aufenthalts einberufen werden unterzogen worden; zu diesen gehörte das Regiment Aveyrou.Für den ganzen übrigen Theil des Reiches musste die Organisationder Mobilgarden durch die Departements nach Beginn des Kriegesso gut wie erst geschaffen werden. Da gleichzeitig neu errichteteLinientruppen in höhere Verbände gegliedert werden mussten, somachte die Besetzung der höheren Offizierstellen der Mobilgarde,

i) Mn. 218. 3 ) Pi. 283.