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Die Kämpfe um Dijon im Januar 1871 und die Vogesenarmee : nach den kriegsarchivalischen Akten des Generalstabs und anderen Quellen / bearbeitet von Hans Fabricius
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der Mobilisirten gebrochen. Was sich von ihnen noch im Dorfebefand, ergab sich; viele wurden erst im Laufe der Nacht ausVerstecken aller Art hervorgezogen und in dem zur Unterbringung

geistlichen aus den badischen Feldlazarethen, Heidelbei'g 1872. Seite 84),beide beim Abzug des Generals v. Werder aus Dijon in den dortigenLazaretheu zur Krankenpflege zurückgelassen.Beide haben' 1 , sagtDormoy, (D. Y. 107)den Vorfall erzählt, ohne sich verabredet zu haben.Ich stelle fest, dass das Wort des Mannes der ärztlichen Kunst mehrWerth hat, als das des Gottesmannes. Während der Geistliche zulügen versucht und die Thatsachen in seiner gleichzeitig salbungsvollenund jesuitischen Sprache fälscht, gesteht sie der Arzt erröthend zu.Er beeifert sich sogar hinzuzufügen, dass man an hoher Stelle dempreussischen Offizier das Verbrechen, welches seine Uniform entehrt,sehr übel vermerkt habe.

Das Zeugniss dieser beiden Personen kann zur Belastung derpreussischen Offiziere und Truppen nicht als vollgiltig betrachtet werden,da sie, wenn auch in Dijon, doch während des Vorgangs nicht amThatorte anwesend gewesen waren und den letzteren, ebenso wie dieFranzosen, nur durch Hörensagen, durch die von Schreck und Wuthbeeinträchtigten und entstellten Berichte des aus Hauteville entkommenenLazarethpersonals und etwa einiger Dorfbewohner erfahren haben.Ihnen kann der Vorwurf nicht erspart werden, dass sie derartige Dar-Stellungen einfach als baare Münze aufnalimen und, ohne weiterePrüfung anzustellen oder eine Aufklärung abzuwarten, der Oeffentlich-keit übergaben und dadurch den guten Ruf ihrer Kriegskameradenund ihres Vaterlandes schädigten.

Die Daily-News-Darstellung machte damals erklärliches Aufsehenund wurde des Deutschen Kaisers Majestät unterbreitet, welcher un-verzüglich das Kriegs-Ministerium zur Anstellung einer Untersuchungund zu einer amtlichen Widerlegung mit Anweisung versah, was auchausgeführt wurde.Die unmittelbar nach dem Gefecht angestelltenpflichtmässigen Erhebungen an Ort und Stelle und die verantwortlicheVernehmung aller bei jenem Vorgang betheiligt gewesenen Offiziereund Mannschaften führten zu dem Ergebniss, dass eine Verletzung derGenfer Konvention nicht stattgefunden hätte und dass aus dem be-dauerlichen Zusammentreffen besonderer Umstände der Truppe einVorwurf nicht gemacht werden könnte. (Sch. 379).

Hauptmann Schreiber, welcher zwar nicht Augenzeuge des Vor-falls, aber bei Einnahme von Hauteville anwesend war. hat in seinerGeschichte des Infanterie-Regiments No. 21 (S. 377) die erwähnten Vor-gänge auf Grund der Untersuchungs-Akten dargestellt. Dort heisst es:

In mehreren Häusern und Höfen kam es zum Handgemenge,inbesondere in dem erwähnten vorspringenden Eckhause, aus welchemnoch bis zum letzten Augenblicke heftig geschossen wurde. Beim Ein-dringen in dasselbe leistete die Besatzung erbitterten Widerstand undwurden hierbei ungefähr 8 Franzosen niedergemacht. Viele Gewehrenebst Munition standen, bezw. lagen auf den Fensterbrettern und in denEcken herum und waren ein Zeichen dafür, dass ein anderer Theil derBesatzung bereits aus den auf der Rückseite des Hauses gelegenen undoffen Vorgefundenen Fenstern und Tliüren sich geflüchtet hatte. Ein-zelnen Soldaten war es jedenfalls gelungen, nacli dieser Seite zu ent-kommen. zwei hingegen fielen bei diesem Versuch, wie spätere Er-hebungen ergaben.

Einem der im Hause gefangenen wurde ausser dem Gewehr nochein langes Dolchmesser abgenommen, welches er im Stiefel verborgenhatte. Der Musketier Schauer zog einen feldmarschmässig ausgerüstetenund bewaffneten Soldaten unter einem Bette hervor und machte ihnzum Gefangenen. Der Gefreite Gromoll musste sich mit Gewalt einesFeindes erwehren, welcher auf ihn zusprang und sich seines Ge-