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Als nun am 8. Januar der Befehl für sie zur Beförderungnach Dijon eintraf, erklärte sich der Präfekt damit einverstandenfür den Pall, dass dies nur zum Zweck ihrer Vereinigung und derVollendung ihrer militärischen Ausbildung geschehen sollte. Umvor dem Feinde verwendet zu werden, bedürften sie noch einer drei-wöchigen Einübung J ) im Lager von Sathonay hei Lyon. DerMinister versprach, darauf Rücksicht zu nehmen; aber die seit19. Januar in Beaune befindlichen 6 Bataillone 2 ) erhielten am 22.Marschbefehl nach Dijon gegen den Feind. Der Präfekt wieder-holte seine Warnungen: dies wäre einfach unmöglich; die Leuteverständen nicht ihre Gewehre zu laden und marschirten wie dieHammel; um der Ehre des Landes und Frankreichs willen bat erum Widerruf des Befehls. 3 )
Als diese Verhältnisse dem General Pellissier bekannt gewordenwaren, schlug er selbst — nach Ausführung des Befehls, nach Dijonzu rücken — dem Kriegs-Ministerium vor, die Legionen wiedernach Lyon zurückzusenden und sie zunächst im Lager von Sathonaygründlich ausbilden und diszipliniren zu lassen. Vorgreifend seibemerkt, dass diese Massregel bereits am 24. Januar ausgeführtwurde. Die schweren Vergehen gegen die Mannszucht wurden inAnbetracht der demuächstigen Beendigung des Krieges mit demMantel der Liebe bedeckt und selbst General Franzini, ein ehe-maliger piemontesischer Oberst, blieb unbestraft! 4 )
O E. p. IV, 522 No. 95. - 2 ) Ebd. 523 No. 7316. - 3 ) Ebd. 349No. 7358. - 4 ) Sa. 265-267, Pel. 111, Per. HI. 727-729, Bo. 339, 340,Be. 360, 361, Ja. II. 184.