Buch 
Gutachten über die Errichtung einer Realschule in Bern : 30.Sept. 1828 / [Bernhard Studer]
Entstehung
Seite
10
JPEG-Download
 

10

sich, um nur zu Ende zu kommen, gezwungen, die Uebungen abzubrechen, bevor ihre Schülerdie nöthige Geschicklichkeit erlangt haben; hiedurch wird wieder Vieles in ihrem Vertrag unklar,oder ergreift nicht die Aufmerksamkeit, und am Schluße tragen die Schüler nur eine sehr ober-flächliche, mangelhafte Kenntniß, und eine niemals zureichende Fertigten davon. Mag man daherauch in unserem, später nachfolgenden Unterrichtsplane mehrere Fächer nicht mit mehr Stundenbedacht sehen, als ihnen in unserer Literarschule zugemessen sind, so glaube man deswegen nicht,daß der Unterricht in der letztem denjenigen in einer Realschule würde ersetzen können. Nichtdie Anzahl der Lehrstunden, sondern der Ernst, der von Oben her in das Lehrfach gelegt wird,bedingen die Fortschritte einer Classe. .

Dieses, Hochgeacht und Hochgeehrte Herren, sind im Allgemeinen die Beweggründe, welcheIhre Committirten zu der Ueberzeugung haben gelangen lassen, daß nur eine selbstständige, untereiner eigenen Behörde stehende, und mit besondern Fonds ausgerüstete Anstalt wahren, gründ-,lichen Nutzen bringen und die längst gefühlte Lücke in unseren Lehranstalten ausfüllen könne.Und sollte auch später, wider Erwarten, der Wunsch nach einer partiellen oder gänzlichen Ver-einigung, sei es mit dem Waisenhaus oder mit der Literarschule, von neuem sich regen, soglauben sie, es werde sich dann aus dem Standpunkte einer bereits bestehenden und sich ge-nügenden Anstalt, auch mit mehr Glück unterhandeln lassen, als jetzt, wo die Existenz dieser,Anstalt noch in Frage steht.

Nach diesem Grundsätze ist der nachfolgende, vorläufige Plan zu der Organisation einer selbst-ständigen Realschule entworfen worden, den wir hiemit die Ehre haben. Euer Wohlgeboren zunäherer Prüfung vorzulegen. Zwei Rücksichten haben bei Berathung desselben Ihren Committirtenbeständig vorgeschwebt; die eine, der Wunsch nach möglichster Oekonomie und Beschränkung,nach der Weisung, die Sie, Hochgeacht und Hochgeehrte Herren, uns in dem Berufungs-schreiben ertheilt haben; die andere der Gedanke, daß nur dann die Anstalt hoffen dürfe, denAnforderungen des Publicums zu genügen, und somit eine hinreichende Anzahl von Schülern zuerhalten, wenn sie in ihrer ursprünglichen Anlage, ihrem Unterrichtsplane und ihrem Lehrer-personal hinlängliche Garantie gewähre, sowohl für die Fortdauer der Anstalt, als für dieGründlichkeit und Vollständigkeit der darin zu erwerbenden Kenntnisse.