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Kirchengeschichte : Lehrbuch zunächst für akademische Vorlesungen / von Dr. Karl August Hase
Entstehung
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Einleitung.

6. LaZiliLiias, Intioll. in nist. eco. Isn. P. I. 884. II.. I. Sodrniä, 718.4. L. Wasch, Grundsätze der zur KHist. nöthigen Vorbereitungslehren u. Bücherkenntn.

A. 3. Gieß. 783. C. Äugge, Eins. in Studium u. Liter. d. KGesch. Gött. 881.L. Ctj. Paar, Epochen d. kirchl. Geschichtschreibung. Tüb. 852.

Cap. I. Plan.

Aosegarlen, Stud., Plan u. Durft. d. KGesch. Reval824. llllman», Stellung desKHist. in unsrer Zeit. sStud. u. Krit. 829. H. 4.s I. Tittman», Bchandl. d. KGesch.vorz. aufUniv. sZts. s. hist. Th. 832. B. I. St. 2.s Oaul>, Form d. Dogmen- u. KHist.sZts. f. spek. Th. 836. B.I.H. I.s I. Wühler, Einl. in d. KGesch. sHist. pol. Bl. 839.

B. IV. H. 1-3. I,. 1oZt1, kiolkAvinsni Lila 8ll>ris. clsllg. 6dlesa. llir. 861. 2 1.

K. 1. Kirche und Welt.

Der von Christus ausgehende Geist hat die Ki rche gegründet als dieGemeinschaft des von, Heiland empfangenen oder ihm angeschloßnen reli-giösen Lebens. Alle Kirchen und Seelen innerhalb dieser Gemein-schaft sind die getrübten und verschieden entwickelten Erscheinungen des-selben Geistes. Die Kirche steht im Gegensatzezur Welt als der Gesammt-heit des natürlichen, nichtreligiösenLebens, insbesondre zum Staat, alsder rechtlichen Ordnung eines Volks. Aber dieser Gegensatz ist nur bezie-hungsweise, wiefern auch der Staat eine göttlicheOrdnung, dieWeltgött-liche Schöpfung ist und immermehr durchdrungen werden soll von derKirche, welche als das Reich Gottes auf Erden sich nur in Gemeinschaftmit der Welt verwirklichen kann.

tz. 2. Begriff der Kirchengeschichte.

Die Kirche ist ein stetes Werden, d.h. ein Streben darnach, deren derMenschheit fortlebende Christus zu sein, oder sein Leben immer vollkom-mener und im wettern Kreise darzustellen, theils im Kampfe, theils imBunde mit der Welt. Die Kirchengeschichte ist die Darstellung derKirche in diesem ihren Werden durch die Thatsachen desselben. Ihre wissen-schaftliche Form ist dieZusammenfassung dessen, was als einzelnes Momentder Geschichtschreibung sich geltend gemacht hat, indem sie ist: 1) kri-tisch, unbefangene, redliche und strenge Erforschung der Thatsachen, ihreGränze die Sicherheit der Zeugnisse, so daß, wo diese nicht hergestelltwerden kann, das Bewußtsein dieser Gränze in ihren verschiedenen Gra-den den wissenschaftlichen Charakter bedingt; 2) genetisch, Aufstellungder Thatsachen in ihrem ursächlichen Zusammenhange, ohne daß doch dieErklärung über die innere Macht der sich entwickelnden Idee und über dieEigenthümlichkeit schöpferischer Geister hinausgeht; 3) theologisch,Ergründung derThatsachen in ihrer bestimmten Beziehung zum religiösenGeiste, nicht als Voraussetzung eines zu Findenden, sondern als Ver-ständniß eines Gegebenen. Der hierdurch bedingte historische Stylentsteht durch treue Ausnahme des Geschehenen in das Bewußtsein des Ge-schichtsforschers und durch lebendige Wiedererzeugung aus demselben.

Kirchengeschichte. 18. Ausl. 1