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Kirchengeschichte : Lehrbuch zunächst für akademische Vorlesungen / von Dr. Karl August Hase
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374 Mittlere Kirchengesch. 4. Per. I. 12161517.

Evangelium Gemistus Pletho zur Zeit der Synode von Florenz verkün-dete, machte zwar seine fromme Gläubigkeit gegen die Weltlichkeit desAristoteles geltend, wurzelte aber in der liebevollen Anschauung des grie-chischen Alterthums, und wurde deßhalb von den Vertheidigern des kirch-lich gewordenen Aristoteles eines neuen Heidenthums angeklagt.'')

tz. 288. Vereinigungsversuche. Forts. ». H. 209.

Uonnments. oxectantta a6 nntonem Loci. Rraecae etRom. e Vatieanis tavd.. ab L. Pboinor et R, Liklosiok, Por. 872. 4. I. Zhishman, Unionsverhandll. Wien858. pichler sS. 280).

Während des lateinischen Kaiserthums war durch die politische Miß-handlung der Griechen und durch die Anmaßung der triumphirenden Kircheeine Aussöhnung verhindert worden. Als Constantinopel wieder derHaupt-fitz des griechischen Kaiserthums und seiner Kirche geworden war, bemüh-ten sich die Kaiser insoweit um die Versöhnung oder um den Schein der-selben, als sie im 13. Jhh. einen Kreuzzug des Abendlandes fürchteten,und seit dem 14. Jhh. Rettung vor den Türken suchten. Daher Mich ae lPaläologus auf dem Concilium zu Ly on s1274) das römische Glau-bensbekenntniß unterzeichnen ließ, nur mit Vorbehalt der alten Gebräucheseiner Kirche,^) und auf der Synode zuFlo renz s1439) durch den grie-chischen Kaiser und Patriarchen selbst eine Kirchenvereinigung auf zwei-deutige Formeln und Anerkennung eines sdurch die Rechte der orientali-schenPatriarchenbeschränktenjrömischenPrimatsüber die gesummte Kirche,wie dies auch in den Acten der ökumenischen Synoden und in den heili-gen Canonen enthalten ist," abgeschlossen wurde; die Unionsurkunde mitgleichem Rechte, doch mit einiger Verschiedenheit des griechischen und latei-nischen Textes.'') Aber demVolkeblieb jede Einigung fremd, derPatriarchhieß ein Muttermörder, Florenz eine Räubersynode. Die griechischen Ge-lehrten erwiesen ihr Recht durch ihre Einstimmigkeit mit dem kirchlichenAlterthum, die Lateiner suchten dasselbe nach dem Vorgänge des h. Th o-mas") durch untergeschobene Urkunden und Deutungen der griechischenKirchenväter auf ihre Seite zu ziehn. Noch einmal, als die türkischen Ba-stionen sich schon gegen Constantinopel erhoben, im Der. 1452 wurdeeine Versöhnung gefeiert, und ein römischer Cardinallegat hielt die Messein derSophienkirche. Aber derKaiser ängstete nur das Gewissen des Vol-kes. Die einzig wahrhafte Kirchenvereinigung fand in dem geselligen

ci) kistbo! I)s Rlat. atczue Xrlst. xtiil. äikksrentia. Rar. 541. Uopl Rar.

858. Roorg. Iiaxoannt, Oomxai. Xitst. stktat. Ven. 523. ll>. Eay, Gennadiusu. Pletho. Bist. 844 s. 2 Abth. äritz Jchultze, G. Pletho» u. s. ref. Bestreb. Jena 871.

<r) Raxnalä. nun. 1267. . 72 88. Langt 1. XXIV. x. 60. 67. bj Rabbet

et Oossartü 6onoo. P. XIII. p. 510. 8xlv, Lxnroxnli vers Rist. nnionis non verasIntel 6i. et Rat. 8. 6onc. Rloi. narratio, AI. et tat.. L, LroxZIitoll, RaZ. 6ow.660. 4. Po» Lllat. Rxere. aäv. LiexZbton. Rom. 665. 4. Rist. vktste Ronneil okRlor. Paoit RoxoT tr»N8l. krom äe kussian. Ronä. 861. ll>. v. Goethe, Bessa-iion. H. R Zeit d. Conc. v. Florenz. 871. Th. Lsommaitn, krit. Bettrr. z. Gesch. d.florent. Kircheneinig. Hal. 872. hefele, Coneiliengesch. B. VII. S. 673-761.o) Oxn 80 . contra eriors8 Oraecoium Riva». IV.