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war, der aber immer noch die Leute aufregte undgegen den Regiernngserlaß zu stimmen suchte. Hr.
war ein diesen wohlgemeinten Absichten durchaus entgegengesetzter.Das Comite bemächtigte sich des Erlasses und sandte denselben,etwas Unerhörte»! mit seinen Anmerkungen und Erläuterungenbegleiret, selbst unter das Volk. Acht Gemeindsvorsteherschaf-ten machten Eintragen beim Regierungsrathe über den Sinndes Erlasses und einzelne davon mißdeuteten ihn auf eigenthüm-liche Weise. Der Regierungsrath, um zu belehren und zu be-ruhigen, erließ seine Kundmachung vom 31. Eitele Bemühun-gen! Das Centralcomitö versammelte sich in Kloten , erklärteauch diese für nicht genügend und ordnete die Volksversammlungaus den 2. an. Die Spannung derGemüther war wieder so hochgestiegen als irgend früher; hundert Gerüchte aller Art steigertensie. Der Regierungsrath sah sich zu Einberufung von Kanto -naltruppen auf den 1. veranlaßt, um jeder Störung der öffent-lichen Sicherheit zu begegnen."
„Die Versammlung zu Kloten ging zwar ohne solche Stö-rung vorüber; dagegen erschien eine Abordnung derselben miteiner.Zuschrift an den Regicrungsrath in .Zürich , worin ver-,langt wurde, daß derselbe die dem Central- und den übrigenComites im Allgemeinen im Erlaß vom 23. gemachten Anschul-digungen als grundlos erkläre, die von der Staatsanwaltschafteingeleitete Klage als unstatthaft unterdrücke und dieselbe wegenVerletzung des §. 5 der Verfassung zur Rechenschaft ziehe.Diesen Begehren schloß sich auch nocb das an, daß der Regie-rungSrath die hemmenden Befehle der Statthalteramter entkräfteund die Herren Statthalter zur Rechenschaft ziehe: .Zumuthun-gen, denen der Regierungsrath hinsichtlich sowohl der Verfassungals seiner Stellung nicht entsprechen konnte und worüber er sichdurch seinen an jenem Tage gefaßten, dem gegenwärtigen Be-richte beigelegten Beschluß ausgesprochen hat."
„Nachdem indessen der Grund der stattgehabten Truppen-einberufung weggefallen, die Volksversammlung in Kloten aus-einander gegangen war, wurde am 3, Sept. deren Entlassungverfügt."