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Beitrag zur Geschichte der Revolution vom 6ten September 1839 / Von H. Weiss
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ruyende Verfassung, welche ausdrücklich die Mittelangibt, Gesetzgeber, Richter, Verwalter seiner wich-tigsten Interessen, nach seinem Herzen über sich zusetzen, nach zwei Jahren über den Hausen wirft undden Staatsorganismus zerstört. Auch dieser Weg führtzur Auflösung. Und wie der Kanton Zürich in den jüng-sten Tagen sich neben die letzten der Schweizerkantonszurückgestellt hat, so befürchte ich, hat er damit zu-gleich den ersten Schritt gethan, der auf den Abgrundzugeht, über welchem unsre Nationalität schwebt.Wenn es einzelnen Personen möglich war, auf diesenZustand hinzuarbeiten, ihn herbeizuführen, wie sichdieses von einem sich zum Fanatismus hinneigenden,dabei eiteln und desto leichter vorzuschiebenden Hürli-mann und von ehrgeizigen Aristokraten, wie Blunschli,Spöndli und Rahn-Escher leicht erklären läßt, so ist

Wäre mir an Beibehaltung dieser Platze etwas gelegen, ichwürde angefragt haben, ob man mich noch als Bürger anerkenne.

Uebrigens bin ich bei Weitem nicht der Einzige, dem die-ses widerfährt. Wie behandelt man nicht die Herren Scherr,Orelli, Sulzberger u. a. Herrscht da Recht oder Willkühr? Eine solche wegwerfende Behandlung, den Verfolgten vonoben herab angethan, ermangelt übrigens des gewünschten Er-folges beim großen Haufen nicht, der nach seiner Art und daer einmal im Zuge ist, seine Obern in der Beschimpfung dergeächteten Mitbürger noch zu übertreffen sucht. Eines so tro-ckenen, übermüthigen Benehmens gegen ihre Gegner haben sichdie Freisinnigen während ihrer schönsten Glanzperiode nie schul-dig gemacht, so wenig als der jetzt herrschenden Einseitigkeir beiBesetzung von Stellen. Ich will z. B. nur daran erinnern,daß Hr. Dr. Keller, als man seinen heftigsten Feind nicht zumOberrichter wählte, seine Demission als Präsident des Tribu-nals eingab.