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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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Savin, Saint-Prix, Alexandre, sich verpflichtet, umgrößeres Unglück zu verhüten, dem Zug folgen zu sollen,an dessen Spitze sich gegen Mittag Santerre stellte.

Wirklich hatte der Munizipalrath in Folge derBerichte der Polizeibeainten, daß sich die Bewegung nichtaufhalten lasse, den Beschluß gefaßt:

„Der Kommandant der Nationalgarde habe sofort„Befehle zu ertheilen, daß die Bürger aller Waffen-gattungen in Uniform und in Waffen unter ihren„Bataillons-Kommandanten zu erscheinen hätten."

Nachdem Petion diesen, nicht in Anwesenheit allerMitglieder des Munizipalrathes gefaßten Beschluß demdamaligen Oberkommandanten der Nationalgarde Ro-mainvillierS mitgetheilt hatte, verfügte sich dieser aufdie Bureaux des Generalstabs, wo schon früher ganzentgegengesetzte Aufforderungen von Seite des Departe-mentalraths eingetroffen waren, durch welche den Kom-mandanten befohlen wurde: Allem aufzubieten, um dasSchloß gegen einen drohenden Ueberfall zu schützen.

Bei der drohenden Sachlage hatte sich der Depar-tementalrath permanent erklärt und durch den General-Prokurator Rüderer der Nationalversammlung von dembeabsichtigten bewaffneten Zug der Vorstädte Kenntnißgeben lassen.

Im Schooß der Nationalversammlung wurdedie Zulassung der bewaffneten Bürger an den Schrankender Versammlung von der einen Seite (Vergniaud) em-pfohlen, wobei man sich auf frühere ähnliche Vorgängeberief, von anderer Seite aber als gesetzwidrig und ge-fährlich Lestritten.