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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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auf welchen Tag man neue Unordnung erwartete, verliefzwar ruhig, allein alle Einsichtigen hatten die Ueberzeu-gung gewonnen, daß es im Interesse der Erhaltung der

„französische Bürger zu todten. Sie verlangen unsers Waffen.„Ich befehle Ihnen deßhalb, zu den Soldaten zu gehen und ihnen„zu sagen, daß ick ihnen auf meine Verantwortlichkeit hin be-fehle, die Waffen niederzulegen, sobald man sie heißen wird„es zu thun." Barbantanne theilte den Beschluß dem Komman-danten der Marseiller mit, unter Beifügung der Bedingung, daßer schriftlich verspreche, dem Regiment, nachdem es abgezogensein werde, seine Waffen wieder zu geben. Um 1 Uhr langtediese Erklärung an, und nun ließ von Wattenwyl die Soldatenihre Gewehre und Patrontaschen an die Wand lehnen. Auch dieOffiziere legten auf seinen Befehl ihre Säbel dazu. SelbstBarbantanue und sein Adjutant gaben ihren Degen ab, und derGeneral verließ die Kaserne, sein Pferd am Zügel führend.Ihm folgten die Schweizer mit ihren Fahnen, von denen aberdie Bänder und Lilien abgenommen worden waren. Kaum wardas Regiment abgezogen, so stürmte das Volk auf den Kasernen-platz und bemächtigte sich der zurückgelassenen Waffen. Die Ka-serne wurde ganz ausgeplündert, und mit der Regimentsmusikzogen die Marseiller noch am gleichen Tage triumphirend inMarseille ein.

Die Regierung von Bern beschwerte sich in einem vom16. März 1792 datirten Schreiben beim König bitter über dieihrem Regiment widerfahrene Unbill, und theilte ihm ihren Be-schluß mit, dasselbe zurückzurufen. Der Kriegsminister Graveaber hatte vorher schon den General Barbantanne abgesetzt undihn im Schooß der Nationalversammlung der Treulosigkeit an-geklagt, indem er ihm die Hauptschuld an den Ereignissen in Aizzuschrieb. Unterdessen hatte das Regiment aus Befehl des Königsneue Waffen erhalten. Herr von Ernst aber, der während dieserEreignisse in der Schweiz in Urlaub gewesen war und seineDemission eingereickt hatte, erhielt den Militärverdienstvrden,und Major von Wattenwyl wurde nach erfolgter Rückberufungam 6. Mai 1792 vom König noch zum Regiments - Oberstenernannt.

Der 10. August 17S2.

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