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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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96
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der 48 Gemeinden (durch Collot d'Herbois) redigirtworden war, und in welcher unter Aufzählung aller an-geblich begangenen Verräthereien „die Absetzung des„Königs, die Einsetzung eines durch die Nationalver-sammlung außerhalb ihrer Mitte zu ernennenden ver-antwortlichen Ministeriums und die Einberufung eines„Nationalkonvents" verlangt wurde.

Obschon ein großer Theil der Nationalversammlungvielleicht damals schon mit diesen Anträgen einverstandenwar, so wurde ihre Eigenliebe, dadurch daß die vereinig-ten Sektionen ihr gleichsam Vorschriften über die künf-tige Organisation des Landes ertheilen wollten, dochallzu sehr verletzt. Die Bittschrift wurde daher ohneDiskussion an die 21er Kommission gewiesen*).

Ueberhanpt aber mochte die Nationalversammlungahnen, daß die Leitung der Geschicke ihren Händen durchdie Sektionen von Paris entwunden werde.

Sie trachtete daher bei einem am 4. August sich dar-bietenden Anlaß, die Sektionen in ihre Schran-ken zu weisen.

Durch die Presse war nämlich bekannt geworden, daßdie Sektion Mauconseil die nachfolgende Schlußnahmegefaßt habe:

*) In der zweiten Hälfte Juli, als sich die Verhältnisseimmer ernster gestalteten, sind nämlich der sogenannten Commis-sion oxtruoräinairo oder Commission dos Oouro, durch welchealle wichtigen Berathungsgegenstände, sowie auch die Petitionenvorberathen wurden, zuerst noch 6, und gleich darauf noch 3 Mit-glieder beigegeben worden, indem' man die einflußreichstenFührer der Leiden Parteien, in welche die Nationalversammlungzerfiel, in dieselben wählte. Von diesem Zeitpunkt an nannteman diese außerordentliche Kommission die Kommission der 21.

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