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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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Ohne über die Absetzungsfrage zu entscheiden, undden durch die Sektion der Quinze-vingts gestellten fatalenTermin von Mitternacht nicht beachtend, schloß die Ver-sammlung, durch Petion's Versicherungen beruhigt, um7 Uhr ihre Sitzung und ließ so der Insurrektionfreien Lauf.

II. Der 10. August.

1. Die Lage der Dinge keim Änkruch des 10. Lugust.

Eröffnung der Insurrektion.

Nachdem wir erwähnt haben, wie durch Freund undFeind eine Masse von Zündstoff zusammengetragen wordenist, der in helle Flammen auflodern mußte, sobald einFunken dareinfiel, ist es zum Verständniß der sich nunbeinahe überstürzenden Ereignisse nothwendig, das Thunund Lassen der verschiedenen sich bekämpfenden Parteienwährend der entscheidenden Nacht vom 9. auf den 10. Au-gust etwas näher zu beleuchten.

Welches war die Lage der Dinge um 11Uhr Nachts?

Beginnen wir mit den verfassungsmäßigen Behördenund Würdeträgern.

Der König, den die Konstitution zwar als erblichenRepräsentanten Frankreichs erklärt hatte, ohne ihm jedochdie entsprechenden Befugnisse einzuräumen, hegte wohlschon beim Einbrechen der Nacht ernste Besorgnisse fürseine Familie, sah aber der Entscheidung mit dem kaltenpassiven Muth entgegen, den er schon bei verschiedenen